Anerkennungsprozess & Prüfungsanforderungen
↘️ Warum durchlaufen internationale Fachkräfte einen Anerkennungsprozess?
↘️ Was ist die gesetzliche Grundlage?
↘️ Wie läuft der Anerkennungsprozess ab?
↘️ Welche Faktoren werden bei der Gleichwertigkeitsprüfung berücksichtigt?
↘️ Gesetzliche Vorgaben zu Sprachnachweisen im Kontext der Anerkennung
↘️ Wie erfahre ich, welche Sprachnachweise unsere Mitarbeitenden benötigen?
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Warum durchlaufen internationale Fachkräfte einen Anerkennungsprozess?
Die internationalen Fachkräfte sind in ihren Heimatländern bereits voll ausgebildet und qualifiziert. Aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungssysteme mit unterschiedlichen Schwerpunkten und des unterschiedlichen Berufsverständnisses in verschiedenen Ländern müssen sie in Deutschland jedoch erst den Anerkennungsprozess durchlaufen.
Der Anerkennungsprozess beginnt mit einer individuellen Gleichwertigkeitsprüfung der Qualifikation aus dem Herkunftsland mit der Qualifikation eines sog. deutschen Referenzberufes.
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Als gesetzliche Grundlage dienen das jeweilige Ausbildungsgesetz und das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (kurz: Berufsanerkennungsgesetz). Beide Gesetzt sind bundesweit gültig. Die Anerkennung wird jedoch durch die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes durchgeführt.
Wie läuft der Anerkennungsprozess ab?
Antragstellung: Die Fachkraft stellt einen Antrag auf Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen bei der zuständigen Stelle. Das erfolgt bei zuständigen anerkennenden Stellen in den jeweiligen Bundesländern. Das können beispielsweise Landesämter oder Regierungspräsidien sein.
Überprüfung: Die zuständige Stelle prüft die eingereichten Unterlagen (z.B. Zeugnisse, Diplome) und vergleicht die Inhalte der ausländischen Ausbildung mit den entsprechenden deutschen Ausbildungsinhalten.
Ergebnis: Nach Abschluss der Prüfung erhält die Person ihren Defizitbescheid (andere geläufige Bezeichungen: Anerkennungsbescheid, Teil-Anerkennungsbescheid, Feststellungsbescheid). Diese schriftliche Zusammenfassung der Gleichwertigkeitsprüfung kann folgende Ergebnisse beinhalten:
- Volle Gleichwertigkeit: Wenn die ausländische Qualifikation im Wesentlichen der deutschen Ausbildung entspricht, wird ein sogenannter Gleichwertigkeitsbescheid erteilt.
- Teilweise Anerkennung und Hinweis zur Ausgleichsmaßnahme (!): Es werden Unterschiede in der Qualifikation festgestellt. In diesem Fall wird eine Ausgleichsmaßnahme, z.B. ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung gefordert.
- Ablehnung: Die Qualifikation wird nicht anerkannt, weil sie zu stark von der deutschen Ausbildung abweicht.
Insbesondere bei Fachkräften aus Drittstaaten stellen die jeweiligen Landesbehörden i. d. R. wesentliche Unterschiede fest, die eine Ausgleichsmaßnahme notwendig machen, um die Berufsurkunde zu erhalten und in Deutschland als examinierte Fachkraft arbeiten zu können.
Welche Faktoren werden bei der Gleichwertigkeitsprüfung berücksichtigt?
Bei der Gleichwertigkeitsprüfung geht es nicht nur um die Feststellung, ob die internationalen Fachkräfte über einen Abschluss verfügen, sondern um einen detaillierten Vergleich von Struktur, Dauer und Inhalten der Qualifikation aus dem Herkunftsland mit dem sogenannten deutschen Referenzberuf.
Konkret verglichen werden dabei zum Beispiel:
- Ausbildungsinhalte (Curriculum):
- Theorie: Welche Fächer wurden in welchem Umfang unterrichtet?
- Praxis: Wie viele Stunden hat die Person bereits in welchen Fachbereichen praktisch gearbeitet?
- Ausbildungsdauer
- Berufserfahrung: Fehlende Theoriestunden können ggf. durch einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden.
Gesetzliche Vorgaben zu Sprachnachweisen im Kontext der Anerkennung
I. d. R. müssen internationale Fachkräfte zur Erlangung der Anerkennung nicht nur Fachkenntnisse durch eine Ausgleichsmaßnahme nachweisen, sondern darüber hinaus auch die notwendigen Sprachkenntnisse für die Arbeit als anerkannte Fachkraft.
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Die gesetzlichen Vorgaben variieren hier sowohl zwischen den Berufsgruppen (Pflege, OTA, ATA etc.) als auch zwischen den Bundesländern.
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Vorgegeben werden einerseits die Art des Nachweises bzw. der Prüfung/ des Zertifikats. Darüber hinaus gibt es ggf. auch Vorgaben, wann der Sprachnachweis vorliegen muss (vor der Kenntnisprüfung vs. bei der Beantragung der Berufsurkunde).
- In manchen Fällen ist eine bestandene Kenntnisprüfung bereits als Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse ausreichend und ein Sprachzertifikat wird für die Anerkennung nicht benötigt.
Wie erfahre ich, welche Sprachnachweise unsere Mitarbeitenden benötigen?
Individuelle Informationen können in jedem Fall dem Defizitbescheid entnommen werden.
Beratung und Empfehlung durch Lingoda Healthcare: Im Laufe des Anmelde- und Zulassungsprozesses prüfen wir von Lingoda Healthcare für jede internationale Fachkraft individuell die Anforderungen der jeweiligen Berufsgruppen und Bundesländer und beraten Sie hier individuell bei der Auswahl des geeigneten Kursformats und zu den notwendigen Prüfungen.
Wussten Sie schon? Wichtige Dokumente wie Defizitbescheide und ggf. bereits vorhandene Sprachzertifikate können durch Sie bzw. den Recruiter direkt bei der Anmeldung in dem Anmeldeformular hochgeladen und so frühzeitig und sicher an uns übermittelt werden.
Stand von 10.03.2026. Änderungen vorbehalten.