Richtlinien zu Anwesenheit und Fristen (BA)
↘️ Welche Dokumentationspflichten hat Lingoda Healthcare?
↘️ Gibt es eine Anwesenheitspflicht in den förderbaren Kursen von Lingoda?
↘️ Welche Fristen gibt es für die Bearbeitung der Kursinhalte?
↘️ Welche Fristen gelten für die Bearbeitung des Selbststudiums?
↘️ Welche Fristen gelten für das Praxistraining?
↘️ Welche Konsequenzen kann Abwesenheit haben?
↘️ Welche Abwesenheiten sind entschuldigt? Welcher Nachweis wird benötigt?
↘️ Hinweis zur eAU
↘️ Müssen Teilnehmende sich abmelden, wenn sie nicht teilnehmen können?
↘️ Müssen verpasste Kursinhalte nachgearbeitet werden?
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Welche Dokumentationspflichten hat Lingoda Healthcare?
Als zugelassener Bildungsträger förderbarer Bildungsmaßnahmen ist Lingoda Healthcare dem Kostenträger Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenüber verpflichtet, An- und Abwesenheiten von Teilnehmenden lückenlos zu dokumentieren.
Auf dieser Seite möchten wir Sie zu den wichtigsten Vorgaben informieren. Den Teilnehmenden stellen wir im Onboardingmodul auf der Lernplattform ebenfalls Informationen zur Verfügung.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht in den förderbaren Kursen von Lingoda?
Ja, Teilnehmende müssen zu 100 % an der geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen und die Lerninhalte aller Lernformate der zugelassenen Bildungsmaßnahme fristgerecht bearbeiten: Live-Unterricht, Selbststudium, Lerntests und Praxistraining am Arbeitsplatz.
Welche Fristen gibt es für die Bearbeitung der Kursinhalte?
Die Bearbeitungszeiten bzw. Fristen können Sie und die Teilnehmenden den individuellen Modul- und Ablaufplänen entnehmen, welche vor Kursbeginn zur Verfügung gestellt werden.
Bearbeitungszeiträume/ Fristen gelten für alle Teile der zugelassenen und förderbaren Bildungsmaßnahme, d. h. sowohl für die Veranstaltungen im virtuellen Klassenraum (Live-Unterricht, Fallbesprechungen) als auch für Selbststudium (inkl. Lerntests) und das Praxistraining.
Welche Fristen gelten für die Bearbeitung des Selbststudiums?
Während der Live-Unterricht und die Fallbesprechung zu festen Zeiten im Klassen-/ Gruppenverbund stattfinden, sind die Zeiten für das Selbststudium etwas flexibler.
Die TN können das Selbststudium auch zu anderen Zeiten absolvieren als auf dem Modul- und Ablaufplan angegeben (z. B. abends, über den Tag verteilt oder mit Lernpausen).
Allerdings sollte die Bearbeitung an dem Tag geschehen bzw. innerhalb der Fristen auf dem Modul- und Ablaufplan.
Beispiel Pflege: Für die Fachmodule gilt i. d. R. eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen. Dementsprechend sollte auch das Selbststudium und die zugehörigen Lerntests innerhalb dieser zwei Wochen abgeschlossen werden.
Welche Fristen gelten für das Praxistraining?
Um Fehlzeiten zu vermeiden, müssen auch die praxisorientierten Aufgaben im vorgegebenen Zeitraum bearbeitet und die Bearbeitung an Lingoda Healthcare zurückgemeldet werden.
Wenn die praktische Umsetzung im vorgegebenen Zeitraum z. B. aufgrund der Arbeitsrealität weder im Arbeitsbereich der Teilnehmenden noch in einem anderen Arbeitsbereich Ihrer Gesundheitseinrichtung möglich ist, dann weichen Sie bitte auf die alternativen Varianten aus (z. B. Simulation oder theoretische Unterweisung).
Welche Konsequenzen kann Abwesenheit haben?
Jegliches Fehlen kann das Maßnahmeziel und somit die Weiterförderung gefährden. Abwesenheiten jeglicher Art können zum Kursabbruch führen. Bitte beachten Sie, dass es hier keine einheitliche Anzahl zugelassener Fehlstunden gibt.
Ein Kursabbruch aufgrund von Abwesenheiten ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung des/ der jeweiligen Sachbearbeiters/ der Sachbearbeiterin der BA. Entscheidungsgrundlage können dabei An-/ Abwesenheiten, vorliegende Entschuldigungen und Lernfortschritt bzw. Kenntnisstand der Teilnehmenden sein.
Die BA gibt dabei vor, welche Abwesenheitsgründe entschuldigt sind, sofern der entsprechende offizielle Nachweis vorgelegt wird. Bitte beachten Sie, dass auch trotz entschuldigter Fehlzeiten das Maßnahmeziel und somit die Weiterförderung gefährdet sein kann.
Lingoda sendet i. d. R. 14-tägig die Anwesenheits- und Lernfortschrittsberichte an Teilnehmende und die zuständigen Personen Ihrer Einrichtung (gemäß A10). Verfolgen Sie Anwesenheiten und Lernfortschritt anhand der Berichte mit und sprechen Sie die Teilnehmenden bei Auffälligkeiten und Unterstützungbedarf an.
Welche Abwesenheiten sind entschuldigt? Welcher Nachweis wird benötigt?
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Abwesenheitsgrund |
Nachweis |
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Krankheit |
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ab Tag 1). |
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Kind krank |
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ab Tag 1). |
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Hochzeit |
Nachweis vom Standesamt |
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Geburt eines Kindes |
Offizieller Nachweis über die Geburt des Kindes (z. B. Geburtsurkunde, Nachweis aus dem Krankenhaus etc.) |
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Termin bei einer Behörde (z.B. Ausländerbehörde, Meldebehörde, Gericht, Polizei, Botschaft) |
Offizieller Nachweis über den Termin (z. B. Terminbestätigung, Buchungsbestätigung) |
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Termin bei einer Bank, einer Versicherung, Vorstellungsgespräch |
Offizieller Nachweis über den Termin (z. B. Terminbestätigung, Buchungsbestätigung) |
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Mutterschutz/ Elternzeit |
Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Falle, damit wir Optionen individuell besprechen können. |
Hinweis zur eAU
Wir bitten die Teilnehmenden beim Arzt weiterhin nach einer herkömmlichen AU in Papierform zu fragen. Wenn der Arzt diese nicht ausstellt, bitten wir die Teilnehmenden im Abwesenheitsformular das Foto eines Papiers mit folgenden Informationen hochzuladen: Datum des Arztbesuchs, Dauer der eAU, Name/ Ort des Arztes.
Müssen Teilnehmende sich abmelden, wenn sie nicht teilnehmen können?
Längere Abwesenheiten: Ja, bei längeren geplanten Abwesenheiten (z. B. durch geplante Operationen, Schwangerschaft etc.) bitten wir um eine frühzeitige Information, um gemeinsam mit Ihnen und der Agentur für Arbeit den weiteren Kursverlauf zu planen. Wir tauschen uns gerne zu den Möglichkeiten (Kurspausierung, Wiedereinstieg etc.) mit Ihnen aus.
Kurzfristige Abwesenheiten: Nein, hier brauchen wir keine Information vorab. Unser System erkennt Abwesenheiten von Teilnehmenden im Live-Unterricht und kontaktiert die Teilnehmenden nach Wiedereinstieg per E-Mail. Die Teilnehmenden erhalten in der E-Mail den Link zum Abwesenheitsformular.
Über das Formular übermitteln die Teilnehmenden den Abwesenheitsgrund und den entsprechenden Nachweis (z. B. Terminnachweis, AU) direkt an Lingoda Healthcare. Die Informationen werden durch die Kurskoordination geprüft. Teilnehmende erhalten eine Bestätigung oder werden bei Bedarf für weitere Informationen kontaktiert.
Müssen verpasste Kursinhalte nachgearbeitet werden?
Im Falle entschuldigter Abwesenheiten müssen Kursinhalte der entschuldigten Zeiträume nicht nachgearbeitet werden. Wir empfehlen dies jedoch, damit keine wichtigen Inhalte zur Prüfungsvorbereitung verpasst werden. Die kommunizierten Fristen sind in diesem Falle jedoch aufgehoben.
Bitte beachten Sie, dass verpasster Live-Unterricht nicht nachgeholt werden kann. Im Falle der Fallbesprechung versuchen wir immer, Lösungen in Abhängigkeit vorhandener Plätze und Ressourcen anzubieten.
Stand von 10.02.2026. Änderungen vorbehalten.