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WIP Kenntnisprüfung Pflege: FAQ

Im Folgenden informieren wir Sie konkret zur Kenntnisprüfung mit Fokus auf internationale Pflegefachkräfte. Über die folgenden Links gelangen Sie zu anderen relevanten Artikeln mit ergänzenden Informationen.

➡️ Anerkennungsprozess & Prüfungsanforderungen

➡️ Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid 

➡️ Prüfungsplanungsprozess

➡️ Abwesenheit am Prüfungstag

Teilnehmende erhalten Informationen zur Kenntnisprüfung im FAQ auf der Lernplattform bzw. direkt von den Fachpädagog:innen in den Fallbesprechungen.


Allgemeines zur KP internationaler Pflegefachkräfte

Was genau ist die Kenntnisprüfung?

Die Kenntnisprüfung ist eine Fachprüfung – keine Sprachprüfung. Geprüft werden also nicht  konkret bzw. explizit Sprachkenntisse bzw. Grammatik wie es in einer Sprachprüfung der Fall wäre, sondern ob die Fachkenntnisse im jeweiligen Beruf.

Beispielsweise kleinere Grammatikfehler, welche die Kommunikation nicht beeinflussen, sind demnach kein Hindernis für das Bestehen der Prüfung. Relevant ist insbesondere die Anwendung der Fachsprachkenntnisse im Kontext der Prüfung und im Rahmen der entsprechenden Aufgaben.

Für die Anerkennung wird i. d. R. neben der Fachprüfung auch ein Nachweis über ausreichende (Fach-)Sprachkenntnisse benötigt. (Anerkennungsprozess & Prüfungsanforderungen)

Lingoda Healthcare prüft individuell die Anforderungen der jeweiligen Berufsgruppen und Bundesländer und berät Sie und die Teilnehmenden hier individuell bei der Auswahl des geeigneten Kursformats und zu den notwendigen Prüfungen.

Warum müssen Pflegefachkräfte mit Berufsqualifikationen anderer Länder die Kenntnisprüfung machen?

Personen mit Berufsqualifikationen aus dem Ausland, die in Deutschland als Pflegefachkraft arbeiten möchten, müssen zunächst den Anerkennungsprozess durchlaufen.

Hintergrund ist, dass die Inhalte und Schwerpunkte der Ausbildung zur Pflegefachkraft in jedem Land unterschiedlich sind. Somit gibt es von Land zu Land auch verschiedene Rollen- und Berufsverständnisse. In anderen Ländern dürfen Pflegefachkräfte im Gegensatz zu Deutschland zum Beispiel Medikamente verschreiben oder müssen sich nicht um die Körperpflege der Pflegeempfänger:innen kümmern.

Sieht die Prüfung für jede zu prüfende Person gleich aus?

Nein. Der Ablauf und die Inhalte der Prüfung sind in jedem Bundesland unterschiedlich

Und auch innerhalb eines Bundeslandes kann es Unterschiede geben:

Wo findet man Informationen zur (individuellen) Prüfung?

Die entscheidenden Informationen zur jeweiligen Prüfung findet man im Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid. Dieser enthält sowohl Informationen zur jeweiligen Prüfungsordnung als auch Hinweise zu den konkreten Anforderungen.

Für Informationen und Fragen zu einzelnen Bundesländern können Sie bzw. die Teilnehmende immer auch an die zuständige Behörde wenden, welche den Defizitbescheid erstellt hat. Dem Bescheid ist i. D. R. auch der Kontakt der jeweilige Ansprechperson genannt.

Lingoda Healthcare beginnt bereits frühzeitig mit den Vorbereitungen für die Prüfungsplanung und informiert Sie frühzeitig, jedoch spätestens im Evaluationsgespräch (Prüfungsplanungsprozess)

Welche Informationen zur Kenntnisprüfung enthält der Defizitbescheid?

Der DB definiert Inhalt und Ablauf der Kenntnisprüfung. Für Ihre Mitarbeitenden, Recruiter und Kursteilnehmenden ist der Bescheid essenziell, da er die Prüfungsordnung der Kenntnisprüfung individualisiert:

  • Geforderte Kompetenzbereiche: Er gibt Auskunft darüber, auf welche spezifischen Bereiche oder Fächer sich die Prüfung konzentrieren muss.

  • Prüfungsort und -einrichtung: Er enthält wichtige logistische Informationen wie den Ort, an dem die Kenntnisprüfung abgelegt werden muss.

  • Grundlage für den Vorbereitungskurs: Er bildet die Grundlage für die individuelle Zulassung und die gezielte Vorbereitung im Kurs, da Besonderheiten (wie z. B. unterschiedliche Prüfungsorte) frühzeitig berücksichtigt werden können.

Was ist die gesetzliche Grundlage der Kenntnisprüfung in der Pflege?

Die gesetzliche Grundlage für die Prüfung ist in Deutschland seit dem 01. Januar 2020 offiziell das Pflegeberufegesetz (PflBG) bzw. darin die Pflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV). Der Inhalt und die Durchführung der Kenntnisprüfung sind in § 45 festgelegt.

Kenntnisprüfungen nach KrPflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege) finden nur noch sehr vereinzelt statt.

Sofern nicht anders gekennzeichnet, beziehen sich die Informationen im folgenden sowohl auf Prüfungen nach PflBG als auch KrPflAPrV.

Planung & Kosten

Wer plant die Kenntnisprüfung und wie ist der Prozess?

Die Prüfungsplanung (Erstprüfung, bei Bedarf Zweitprüfung) erfolgt durch die Lingoda Prüfungskoordination in Kooperation mit den Gesundheitseinrichtungen und den entsprechenden prüfenden Schulen im Rahmen des festgelegten Prüfungsplanungsprozess.

Was kostet die Prüfung und wer übernimmt die Kosten?

Der Preis der Kenntnisprüfung ist beispielsweise abhängig von folgenden Faktoren: ausgewählte Schule, eventuelle Anfahrtskosten für Mitwirkende (Prüfer:innen), Prüfungssituation, Preisunterschiede zwischen einzelnen Bundesländern.

  • Teilnehmende mit Förderung der Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein)

    • Erstprüfung: Prüfungskosten rund um die Erstprüfung sind über den Bildungsgutschein finanziert (inklusive Kosten der Schule, Fahrtkosten oder Übernachtungskosten für Prüfer:innen). Kosten für Anreise oder Übernachtung der Teilnehmenden sind nicht Teil der Förderung.

    • Zweitprüfung: Kosten rund um die Zweitprüfung werden i. d. R. von der Gesundheitseinrichtung (= dem Arbeitgeber) getragen. Lingoda sendet der Gesundheitseinrichtung ein Angebot.

      Wenn die Gesundheitseinrichtung das Angebot angenommen hat, dann wird die Zweitprüfung geplant und die Rechnung an die Gesundheitseinrichtung gesendet. Lehnt die Einrichtung das Angebot ab, wird - wenn möglich - nach einer Alternative gesucht. Die Planung der Prüfung kann sich dadurch verzögern. I. d. R. muss die Zweitprüfung jedoch in der Schule der Erstprüfung stattfinden.

    • Teilnehmende ohne Förderung der Agentur für Arbeit (ohne Bildungsgutschein)
      • Die vollständigen Kosten rund um die Kenntnisprüfung (Erstprüfung und bei Bedarf Zweitprüfung) werden der Gesundheitseinrichtung in Rechnung gestellt.
      • Die Gesundheitseinrichtung wird im Evaluationsgespräch darüber informiert und erhält in der Regel ein Angebot. Sie kann dieses Angebot jedoch auch ablehnen und Lingoda bitten, eine andere Schule zu wählen. Hierbei kann es jedoch vorkommen, dass es keine anderen Schulen gibt, welche die Prüfungskonditionen des/der Teilnehmenden erfüllen können. Dies kann zu Verzögerungen in der Planung führen.

    Bitte beachten Sie die Informationen zu Abwesenheit am Prüfungstag.

    Vorbereitung auf die Prüfung

    Wie bereiten sich Teilnehmende optimal auf die Prüfung vor?

    • Vorbereitung im Kurs von Lingoda: Durch eine aktive Teilnahme am Vorbereitungskurs bei Lingoda werden Teilnehmende inhaltlich bereits optimal auf die Prüfung vorbereitet. Das Kursmaterial enthält prüfungsähnliche Fragen und Situationen und ist thematisch an der Kenntnisprüfung ausgerichtet.
      • Fallbesprechungen mit den Fachpädagog:innen zur Vorbereitung auf die mündliche Kenntnisprüfung

      • Das Praxistraining am Arbeitsplatz als direkter Theorie-Praxis-Transfer und als wichtigste Vorbereitung auf die praktische Kenntnisprüfung
      • Live-Unterricht mit den Fachsprachlehrkräften zum Erwerb der relevanten (Fach-)Sprachkenntnisse.

      • Selbststudium mit Lerntests der Theorie für wichtige Grundlagen
    • Weitere Unterstützung von den Fachpädagog:innen: Unterstützung bei fachlichen Fragen und zur Prüfung erhalten Teilnehmende auch von den Lingoda Medizin- und Pflegepädagog:innen.
      • Support-Raum auf Zoom: Montag bis Freitag immer von 11:00 bis 15:00 Uhr können Teilnehmende in den Support-Raum auf Zoom kommen und direkt mit den Expert:innen sprechen. Teilnehmende klicken auf der Lernplattform auf "Support" und gehen dann automatisch in den Zoom-Raum (Montag bis Freitag von 11:00 bis 15:00 Uhr)
      • Alternative: healtheducation@lingoda.com
    • Optionales Zusatzmaterial:
      • Lingoda stellt den Teilnehmenden in den Benutzerkonten auf der Lernplattform optionales Zusatzmaterial zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung. Dieses Material ist als optional gekennzeichnet. Dieses ist teilweise allgemein für alle Bundesländer gültig und teilweise bereits auf die Anforderungen bestimmter Bundesländer abgestimmt.
      • Weitere empfohlene externe Materialien sind: Thieme I Care Bücher Set: Thieme I care App / Pflegias Set / Thiemes Pflege / Thiemes Gesundheits- und Kinderkrankenpflege / Pflege Heute / Pflege Heute pädiatrische Pflege / Pädiatrie Kurzlehrbuch / Praxisfälle Pflege / Pflege Heute Lernen mit Fällen / YouTube „Pflege Kanal“

    Hinweis zu Pflichten und Richtlinien zur Sicherung der Förderung:

    Bitte beachten Sie, dass Inhalte und Ablauf auch wesentlich vom individuellen Defizitbescheid der internationalen Fachkräfte abhängt und Prüfungen unterschiedlich ablaufen. Dennoch müssen die Teilnehmenden alle Kursinhalte bearbeiten, die Teil der geförderten Bildungsmaßnahme sind (Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit).

    Ablauf und Inhalt der Prüfung

    Aus welchen Teilen besteht die Prüfung?

    Die Kenntnisprüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil.

    Wann findet die Kenntnisprüfung statt? 

    Die Kenntnisprüfung soll im Zeitraum des Kurses stattfinden (= Zeitraum des Bildungsgutscheins der Agentur für Arbeit). Für die Prüfung gibt es am Ende des Kurses die zugelassene Maßnahmepause (= Prüfungszeitraum). Die Prüfung wird nach den Schritten des Regelprozesses für die Prüfungsplanung individuell für jede internationale Fachkraft geplant.

    Abweichungen sind möglich: Manchmal kann es sein, dass die Prüfung später stattfindet. Das kann zum Beispiel passieren, wenn die prüfende Schule keine Kapazitäten hat, Teilnehmende noch nicht bereit sind für die Prüfung oder auch wenn wichtige Dokumente fehlen. Die Möglichkeiten für das Verschieben der Prüfung sind immer abhängig von der Laufzeit des individuellen Aufenthaltstitels.

    Wo findet die Kenntnisprüfung statt? 

    Die mündliche Prüfung findet in der Regel in einer staatlich anerkannten Pflegeschule oder einer vergleichbaren Einrichtung in dem Bundesland statt, in dem das Anerkennungsverfahren läuft. Es kann vorkommen, dass eine Schule die mündliche Prüfung auch direkt beim Arbeitgeber oder einer anderen Gesundheitseinrichtung abnimmt.

    Die praktische Prüfung findet entweder in der prüfenden Schule, beim Arbeitgeber oder einer anderen Gesundheitseinrichtung statt. Dies ist abhängig von Bundesland und Arbeitgeber (Art der Einrichtung und vorhandene Fachbereiche).

    Insbesondere das Evaluationsgespräch zwischen Gesundheitseinrichtung und Lingoda dient dem Austausch zur konkreten Prüfungsplanung für jede internationale Fachkraft.

    Wer prüft und wer ist bei der Prüfung anwesend?

    Bei der mündlichen Prüfung sind i. d. R. zwei Fachprüfer:innen anwesend.

    • Zwei Lehrkräfte, die an der prüfenden Schule unterrichten oder über die Qualifikation zum Unterrichten verfügen
    • Unabhängig von der Prüfungsordnung sind gegebenenfalls zusätzlich Personen der zuständigen Behörde anwesend. Diese Personen werden jedoch i. d. R. nur dann aktiv, wenn Uneinigkeit über das Prüfungsergebnis der beiden Hauptprüfer:innen besteht. Im Normalfall entscheiden die Hauptprüfer:innen über das Prüfungsergebnis.

    Mündliche Prüfung nach KrPflG: Die zwei Fachprüfer:innen müssen hier i. d. R. ein Arzt bzw. eine Ärztin oder einen Medizinpädadogen/ eine Medizinpädagogin sein.

    Bei der praktischen Prüfung sind ebenfalls i. d. R. zwei Fachprüfer:innen anwesend:

    • Hierbei handelt es sich um eine Lehrkraft der prüfenden Schule und um einen Praxisanleiter bzw. eine Praxisanleiterin aus der Gesundheitseinrichtung der zu prüfenden Person.

    • Der/Die Praxisanleiter:in kann zum Beispiel beim Halten des Pflegeempfängers / der Pflegeempfängerin beim Betten oder Positionieren helfen. Hierzu muss der/die Teilnehmende aber direkt um Hilfe bitten, denn der/die Praxisanleiter:in ist bei der Prüfung keine Hilfskraft, die aktiv unterstützt.

    • Die Übergabe wird mit einer dritten Person durchgeführt, weil der/die Praxisanleiter:in bei der Evaluation dabei ist, d. h. hier bewertet er/sie mit.

      Weitere Informationen können auch dem entsprechenden Gesetz entnommen werden (PflAPrV § 10 Absatz 1 bzw. KrAPrV § 4 Absatz 1).

      Wie ist der Ablauf der mündlichen Prüfung? - WIP

      Wie ist der Ablauf der praktischen Prüfung? - WIP

      Um welche Inhalte geht es in der Prüfung?

      Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die Inhalte einer deutschen staatlichen Abschlussprüfung zur Pflegefachkraft, das heißt, es können alle Inhalte einer solchen Abschlussprüfung geprüft werden. Es werden aber nicht immer alle Inhalte geprüft. Genauere Informationen dazu findet man im individuellen Defizitbescheid.

      Gibt es eine Liste mit Themen, die vorkommen können?

      Nein, eine generelle Liste gibt es nicht. Man kann die Themen (z. B. Krankheitsbilder) vor der Prüfung nicht eingrenzen, da abhängig von Bundesland und Schule unterschiedliche Krankheitsbilder in der Prüfung behandelt werden. Im Vorbereitungskurs von Lingoda Healthcare wird bereits eine Vielzahl an Krankheitsbildern abgedeckt. Ergänzende Materalien werden bei Bedarf ebenfalls zur Verfügung gestellt.

      Was ist zu beachten bei der Auswahl der Pflegeempfänger:innen für die praktische Prüfung?

      Nach der Prüfung

      Wie wird die Prüfung bewertet?

      Generell gibt es weder für mündliche noch für praktische Prüfung einen allgemeingültigen Kriterienkatalog zur Bewertung.

      Bei der mündlichen Prüfung wird vor allem geprüft, inwiefern der Kompetenzbereich ausreichend beantwortet ist. Dieser Aspekt dient als Hauptkriterium zur Bewertung. Hierbei ist es besonders wichtig, dass die Teilnehmenden nicht ausschließlich Faktenwissen wiedergeben, sondern analysieren, reflektieren und ihre eigene Meinung äußern.

      Bei der praktischen Prüfung ist bei der Bewertung vor allem ausschlaggebend, inwiefern verschiedene Standards korrekt eingehalten werden. Die Teilnehmenden sollten sich immer an der Frage orientieren: „Ist mein pflegerisches Arbeiten anhand von gültigen Standards korrekt?

      Besonders wichtig sind hier die Hygienemaßnahmen und -standards. Weiterhin wird geprüft, ob die Pflege allumfassend ist. Das heißt, es sollte kein mechanisches Abarbeiten verschiedener Schritte durchgeführt werden, denn der ganzheitliche Umgang mit dem/der Pflegeempfänger:in, also sowohl die Pflege als auch die Kommunikation beispielsweise, werden bei der Bewertung berücksichtigt.

      Nach einem Bewertungsbogen der Bezirksregierung Düsseldorf zum Beispiel wird zusammengefasst bewertet

      • Wie beschafft sich der/ die Teilnehmende Informationen zum/zur jeweiligen Pflegeempfänger:in?
      • Wurden die pflegerischen Maßnahmen passend ausgewählt?
      • We lief die Kommunikation mit dem/der Pflegeempfängerin ab? Wurden die richtigen Informationen in angemessener Sprache weitergegeben?
      • Wurden die Maßnahmen korrekt, sicher und vollständig durchgeführt?
      • War der Zeitaufwand für die gesamte pflegerische Versorgung angemessen?
      • Wurden die Richtlinien der Arbeitshygiene eingehalten?
      • Konnte der/ die Teilnehmende angemessen auf Veränderungen und Unvorhergesehenes reagieren?
      • Wurde korrekt dokumentiert?
      • War die mündliche Übergabe sprachlich und inhaltlich angemessen?
      • Konnte der/ die Teilnehmende das eigene Verhalten im Evaluationsgespräch/ Prüfungsabschlussgespräch korrekt einschätzen und begründen?

      Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Patientengefährdung. Darauf sollte speziell geachtet werden, denn sobald eine Patientengefährdung stattfindet gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird ggfs. abgebrochen.

      Wann und wie erhalten Teilnehmende das Prüfungsergebnis?

      Die prüfende Schule teilt den Teilnehmenden i. d. R. entweder nach einem Teil oder nach beiden Teilen der Prüfung (dies ist abhängig vom Bundesland) sofort persönlich mit, ob die Prüfung bestanden wurde und gibt Feedback.
      Die Pflegeschule reicht das Ergebnis der Kenntnisprüfung dann in der Regel zeitnah nach Abnahme bei der Anerkennungsbehörde ein. Lingoda ist hier nicht involviert. Das Ergebnis ist erst offiziell, wenn die Behörde das Ergebnis der Schule erhalten und bestätigt hat.

      Wann und wie erhalten Teilnehmende die Urkunde?

      Um die Anerkennungsurkunde auszustellen, müssen der Behörde in Abhängigkeit der Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes neben dem Prüfungsergebnis ggf. noch weitere Dokumente vorgelegt werden. Die Behörden informieren jeweils darüber, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

      Mögliche Dokumente sind Sprachzertifikate, ein deutsches Führungszeugnis und/ oder ein vergleichbares und ein Gesundheitszeugnis.

      Mögliche Prozesse:

      • Die Behörde schickt nach der Prüfung ein Schreiben an die/ den Teilnehmende:n oder die Bevollmächtigten, um das Ergebnis mitzuteilen und weitere benötigte Unterlagen anzufordern. Nach dem Einreichen der Unterlagen, wird die Urkunde erteilt.

      • Die Teilnehmenden erhalten die Informationen zu den notwendigen Dokumenten bereits im Defizitbescheid. Sobald der Behörde alle Unterlagen vorliegen, wird die Urkunde erteilt.

      Die Verantwortung für das Einreichen aller nötigen Dokumente liegt bei den
      Teilnehmenden selbst (oder deren Recruitern).

      Wie lange dauert es, bis die Urkunde vorliegt?

      Der Zeitraum zwischen dem Vorliegen aller Dokumente (inklusive Prüfungsergebnis) bei der Behörde bis zum Erteilen der Urkunde variiert in den verschiedenen Bundesländern zwischen wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Auskunft hierzu geben i. d. R. die Recruiter oder auch direkt die Behörden der jeweiligen Bundesländer.

      Was passiert, wenn die Prüfung im Erstversuch nicht bestanden wird?

      Jeder Prüfungsteil kann bei Nichtbestehen jeweils einmal wiederholt werden. Nach einer nicht bestandenen Erstprüfung schickt die Pflegeschule das Ergebnis an die Anerkennungsbehörde. Die Anerkennungsbehörde schickt die Information an die Teilnehmenden bzw. die bevollmächtigte Person.
      Nach jedem (nicht bestandenen) Prüfungsteil erhalten Teilnehmende von der prüfenden Schule ein ausführliches Feedback. Auch Lingoda holt hier zusätzliches Feedback von den Schulen ein, um auf dieser Grundlage gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen Nachschulungsplan zu erstellen, der die Teilnehmenden dann auf die Zweitprüfung vorbereitet.

      Wann findet die Zweitprüfung statt?

      Wenn der/die Teilnehmende sich mithilfe des Nachschulungsplans entsprechend vorbereitet hat, kann der Termin für die Nachprüfung von Lingoda und der Gesundheitseinrichtung geplant werden.
      In manchen Bundesländern hat die Behörde entschieden, dass zwischen Erstprüfung und Zweitprüfung eine gewisse Zeit liegen muss. Dabei handelt es sich i. d. R. um mindestens drei Monate. Dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern der Fall.

      Was passiert, wenn die Prüfung im Zweitversuch nicht bestanden wird?

      Falls ein Teil der Prüfung oder beide Teile der Prüfung auch beim zweiten Mal
      nicht bestanden wird, ist die Anerkennung als Fachkraft über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang nicht möglich.

      Möglichkeiten:

      • reguläre, eventuell verkürzte Pflegeausbildung
      • Sofern die Kenntnisprüfung bisher nach dem Krankenpflegegesetz nicht bestanden wurde, kann man auch versuchen, einen neuen Antrag auf Anerkennung nach dem Pflegeberufegesetz mit einem neuen Feststellungsbescheid zu stellen. Somit wären zwei neue Versuche nach diesem Gesetz möglich. Hierzu bestehen aber noch keine gesicherten Erfahrungen.
      • Anerkennung als als 1-jährig qualifizierte Pflegehilfskraft nach Antrag bei der Anerkennungsbehörde

        Die Beschäftigung von Pflegehilfskräften aus Drittstaaten (Nicht EU-Ländern) ist nach derzeitiger Rechtslage (Anfang 2023) jedoch nur für Personen aus den Westbalkan-Staaten nach der Regelung des § 26 Abs. 2 BeschV mit entsprechendem Visum möglich. Für Personen aus anderen Drittstaaten ist weder eine Beschäftigung als nicht anerkannte Pflegefachkraft in Deutschland noch eine (Weiter-)beschäftigung als Pflegehilfskraft möglich, sofern nicht ein besonderer Aufenthaltstitel dafür vorliegt (z.B. bei inländischem Ehepartner / inländischer Ehepartnerin). 


      Stand von 12.03.2026. Änderungen vorbehalten.