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Kenntnisprüfung FAQ: Pflege

Im Folgenden informieren wir Sie konkret zur Kenntnisprüfung (KP) mit Fokus auf internationale Pflegefachkräfte. Über die folgenden Links gelangen Sie zu anderen relevanten Artikeln mit ergänzenden Informationen.

➡️ Grundlagen: Anerkennungsprozess & Prüfungsanforderungen

➡️ Grundlagen: Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid 

➡️ Prüfungsplanungsprozess mit Informationen zum Evaluationsgespräch:

Hinweis: Das Evaluationsgespräch ist die zentrale Schnittstelle für den Austausch und die gemeinsame Prüfungsplanung zwischen Ihrer Einrichtung und Lingoda Healthcare.

➡️ Abwesenheit am Prüfungstag

Teilnehmende erhalten Informationen zur Kenntnisprüfung im FAQ auf der Lernplattform bzw. direkt von den Fachpädagog:innen in den Fallbesprechungen.


Allgemeines zur KP internationaler Pflegefachkräfte

↘️ Was genau ist die Kenntnisprüfung?

↘️ Warum müssen Pflegefachkräfte mit Berufsqualifikationen anderer Länder die Kenntnisprüfung machen?

↘️ Sieht die Prüfung für jede zu prüfende Person gleich aus?

↘️ Wo findet man Informationen zur (individuellen) Prüfung?

↘️ Was ist die gesetzliche Grundlage der Kenntnisprüfung in der Pflege?

Planung & Kosten

↘️ Wer plant die Kenntnisprüfung und wie ist der Prozess?

↘️ Was kostet die Prüfung und wer übernimmt die Kosten?

Vorbereitung auf die Prüfung

↘️ Wie bereiten sich Teilnehmende optimal auf die Prüfung vor?

Inhalt und Ablauf der Prüfung

↘️ Um welche Inhalte geht es in der Prüfung? Gibt es eine Themenliste?

↘️ Wann und wo findet die Kenntnisprüfung statt? 

↘️ Wer prüft und wer ist bei der Prüfung anwesend?

↘️ Wie ist der Ablauf der Prüfung?

↘️ Was ist zu beachten bei der Auswahl der Pflegeempfänger:innen für die praktische Prüfung?

Nach der Prüfung

↘️ Wie wird die Prüfung bewertet?

↘️ Wie ist der Prozess von Prüfung/ Prüfungsergebnis bis zur Urkunde?

↘️ Was passiert, wenn die Prüfung im Erstversuch nicht bestanden wird?

↘️ Was passiert, wenn die Prüfung im Zweitversuch nicht bestanden wird?


Allgemeines zur KP internationaler Pflegefachkräfte

Was genau ist die Kenntnisprüfung?

Die Kenntnisprüfung ist eine Fachprüfung – keine Sprachprüfung. Geprüft werden also nicht  konkret bzw. explizit Sprachkenntisse bzw. Grammatik wie es in einer Sprachprüfung der Fall wäre, sondern ob die Fachkenntnisse im jeweiligen Beruf.

Beispielsweise kleinere Grammatikfehler, welche die Kommunikation nicht beeinflussen, sind demnach kein Hindernis für das Bestehen der Prüfung. Relevant ist insbesondere die Anwendung der Fachsprachkenntnisse im Kontext der Prüfung und im Rahmen der entsprechenden Aufgaben.

Für die Anerkennung wird i. d. R. neben der Fachprüfung auch ein Nachweis über ausreichende (Fach-)Sprachkenntnisse benötigt. (Anerkennungsprozess & Prüfungsanforderungen)

Lingoda Healthcare prüft individuell die Anforderungen der jeweiligen Berufsgruppen und Bundesländer und berät Sie und die Teilnehmenden hier individuell bei der Auswahl des geeigneten Kursformats und zu den notwendigen Prüfungen.

Warum müssen Pflegefachkräfte mit Berufsqualifikationen anderer Länder die Kenntnisprüfung machen?

Personen mit Berufsqualifikationen aus dem Ausland, die in Deutschland als Pflegefachkraft arbeiten möchten, müssen zunächst den Anerkennungsprozess durchlaufen.

Hintergrund ist, dass die Inhalte und Schwerpunkte der Ausbildung zur Pflegefachkraft in jedem Land unterschiedlich sind. Somit gibt es von Land zu Land auch verschiedene Rollen- und Berufsverständnisse. In anderen Ländern dürfen Pflegefachkräfte im Gegensatz zu Deutschland zum Beispiel Medikamente verschreiben oder müssen sich nicht um die Körperpflege der Pflegeempfänger:innen kümmern.

Sieht die Prüfung für jede zu prüfende Person gleich aus?

Die Kenntnisprüfung besteht in jedem Fall aus einer mündlichen und einer praktischen Prüfung.

Der Ablauf und die Inhalte der Prüfung sind in jedem Bundesland unterschiedlich

Und auch innerhalb eines Bundeslandes kann es Unterschiede geben:

Wo findet man Informationen zur (individuellen) Prüfung?

Die entscheidenden Informationen zur jeweiligen Prüfung findet man im Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid. Dieser enthält sowohl Informationen zur jeweiligen Prüfungsordnung als auch Hinweise zu den konkreten Anforderungen.

Der DB definiert Inhalt und Ablauf der Kenntnisprüfung. Für Ihre Mitarbeitenden, Recruiter und Kursteilnehmenden ist der Bescheid essenziell, da er die Prüfungsordnung der Kenntnisprüfung individualisiert:

  • Geforderte Kompetenzbereiche: Er gibt Auskunft darüber, auf welche spezifischen Bereiche oder Fächer sich die Prüfung konzentrieren muss.

  • Prüfungsort und -einrichtung: Er enthält wichtige logistische Informationen wie den Ort, an dem die Kenntnisprüfung abgelegt werden muss.

  • Grundlage für den Vorbereitungskurs: Er bildet die Grundlage für die individuelle Zulassung und die gezielte Vorbereitung im Kurs, da Besonderheiten (wie z. B. unterschiedliche Prüfungsorte) frühzeitig berücksichtigt werden können.

Für Informationen und Fragen zu einzelnen Bundesländern können Sie bzw. die Teilnehmende immer auch an die zuständige Behörde wenden, welche den Defizitbescheid erstellt hat. Dem Bescheid ist i. d. R. auch der Kontakt der jeweilige Ansprechperson genannt.

Lingoda Healthcare beginnt bereits frühzeitig mit den Vorbereitungen für die Prüfungsplanung und informiert Sie frühzeitig, jedoch spätestens im Evaluationsgespräch (Prüfungsplanungsprozess)

Was ist die gesetzliche Grundlage der Kenntnisprüfung in der Pflege?

Die gesetzliche Grundlage für die Prüfung ist in Deutschland seit dem 01. Januar 2020 offiziell das Pflegeberufegesetz (PflBG) bzw. darin die Pflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV). Der Inhalt und die Durchführung der Kenntnisprüfung sind in § 45 festgelegt.

In einigen wenigen Bundesländern gilt vereinzelt noch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) und dort für die Kenntnisprüfung der § 20b Abs. 3 - 7 (Anmerkung: Offiziell sollte diese jedoch spätestens bis 31.12.2024 durch das neue Pflegeberufengesetz ersetzt worden sein).

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Planung & Kosten

Wer plant die Kenntnisprüfung und wie ist der Prozess?

Die Prüfungsplanung (Erstprüfung, bei Bedarf Zweitprüfung) erfolgt durch die Lingoda Prüfungskoordination in Kooperation mit den Gesundheitseinrichtungen und den entsprechenden prüfenden Schulen im Rahmen des festgelegten Prüfungsplanungsprozess.

Was kostet die Prüfung und wer übernimmt die Kosten?

Der Preis der Kenntnisprüfung ist beispielsweise abhängig von folgenden Faktoren: ausgewählte Schule, eventuelle Anfahrtskosten für Mitwirkende (Prüfer:innen), Prüfungssituation, Preisunterschiede zwischen einzelnen Bundesländern.

  • Teilnehmende mit Förderung der Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein)

    • Erstprüfung: Prüfungskosten rund um die Erstprüfung sind über den Bildungsgutschein finanziert (inklusive Kosten der Schule, Fahrtkosten oder Übernachtungskosten für Prüfer:innen). Kosten für Anreise oder Übernachtung der Teilnehmenden sind nicht Teil der Förderung.

    • Zweitprüfung: Kosten rund um die Zweitprüfung werden i. d. R. von der Gesundheitseinrichtung (= dem Arbeitgeber) getragen. Lingoda sendet der Gesundheitseinrichtung ein Angebot.

      Wenn die Gesundheitseinrichtung das Angebot angenommen hat, dann wird die Zweitprüfung geplant und die Rechnung an die Gesundheitseinrichtung gesendet. Lehnt die Einrichtung das Angebot ab, wird - wenn möglich - nach einer Alternative gesucht. Die Planung der Prüfung kann sich dadurch verzögern. I. d. R. muss die Zweitprüfung jedoch in der Schule der Erstprüfung stattfinden.

    • Teilnehmende ohne Förderung der Agentur für Arbeit (ohne Bildungsgutschein)
      • Die vollständigen Kosten rund um die Kenntnisprüfung (Erstprüfung und bei Bedarf Zweitprüfung) werden der Gesundheitseinrichtung in Rechnung gestellt.
      • Die Gesundheitseinrichtung wird im Evaluationsgespräch darüber informiert und erhält in der Regel ein Angebot. Sie kann dieses Angebot jedoch auch ablehnen und Lingoda bitten, eine andere Schule zu wählen. Hierbei kann es jedoch vorkommen, dass es keine anderen Schulen gibt, welche die Prüfungskonditionen des/der Teilnehmenden erfüllen können. Dies kann zu Verzögerungen in der Planung führen.

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    Vorbereitung auf die Prüfung

    Wie bereiten sich Teilnehmende optimal auf die Prüfung vor?

    • Vorbereitung im Kurs von Lingoda: Durch eine aktive Teilnahme am Vorbereitungskurs bei Lingoda werden Teilnehmende inhaltlich bereits optimal auf die Prüfung vorbereitet. Das Kursmaterial enthält prüfungsähnliche Fragen und Situationen und ist thematisch an der Kenntnisprüfung ausgerichtet.
      • Fallbesprechungen mit den Fachpädagog:innen zur Vorbereitung auf die mündliche Kenntnisprüfung

      • Das Praxistraining am Arbeitsplatz als direkter Theorie-Praxis-Transfer und als wichtigste Vorbereitung auf die praktische Kenntnisprüfung
      • Live-Unterricht mit den Fachsprachlehrkräften zum Erwerb der relevanten (Fach-)Sprachkenntnisse.

      • Selbststudium mit Lerntests der Theorie für wichtige Grundlagen
    • Weitere Unterstützung von den Fachpädagog:innen: Unterstützung bei fachlichen Fragen und zur Prüfung erhalten Teilnehmende auch von den Lingoda Medizin- und Pflegepädagog:innen.
      • Support-Raum auf Zoom: Montag bis Freitag immer von 11:00 bis 15:00 Uhr können Teilnehmende in den Support-Raum auf Zoom kommen und direkt mit den Expert:innen sprechen. Teilnehmende klicken auf der Lernplattform auf "Support" und gehen dann automatisch in den Zoom-Raum (Montag bis Freitag von 11:00 bis 15:00 Uhr)
      • Alternative: healtheducation@lingoda.com
    • Optionales Zusatzmaterial:
      • Lingoda stellt den Teilnehmenden in den Benutzerkonten auf der Lernplattform optionales Zusatzmaterial zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung. Dieses Material ist als optional gekennzeichnet. Dieses ist teilweise allgemein für alle Bundesländer gültig und teilweise bereits auf die Anforderungen bestimmter Bundesländer abgestimmt.
      • Weitere empfohlene externe Materialien sind: Thieme I Care Bücher Set: Thieme I care App / Pflegias Set / Thiemes Pflege / Thiemes Gesundheits- und Kinderkrankenpflege / Pflege Heute / Pflege Heute pädiatrische Pflege / Pädiatrie Kurzlehrbuch / Praxisfälle Pflege / Pflege Heute Lernen mit Fällen / YouTube „Pflege Kanal“

    Hinweis zu Pflichten und Richtlinien zur Sicherung der Förderung:

    Bitte beachten Sie, dass Inhalte und Ablauf auch wesentlich vom individuellen Defizitbescheid der internationalen Fachkräfte abhängt und Prüfungen unterschiedlich ablaufen. Dennoch müssen die Teilnehmenden alle Kursinhalte bearbeiten, die Teil der geförderten Bildungsmaßnahme sind (Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit).

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    Inhalt und Ablauf der Prüfung

    Um welche Inhalte geht es in der Prüfung? Gibt es eine Themenliste?

    Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die Inhalte einer deutschen staatlichen Abschlussprüfung zur Pflegefachkraft, das heißt, es können alle Inhalte einer solchen Abschlussprüfung geprüft werden. Es werden aber nicht immer alle Inhalte geprüft. Genauere Informationen dazu findet man im Defizitbescheid.

    Eine generelle Liste gibt es nicht. Man kann die Themen (z. B. Krankheitsbilder) vor der Prüfung nicht eingrenzen, da abhängig von Bundesland und Schule unterschiedliche Krankheitsbilder in der Prüfung behandelt werden. Im Vorbereitungskurs von Lingoda Healthcare wird bereits eine Vielzahl an Krankheitsbildern abgedeckt. Ergänzende Materalien werden bei Bedarf ebenfalls zur Verfügung gestellt.

    Wann und wo findet die Kenntnisprüfung statt? 

    Zeitpunkt der Prüfung:

    Die Kenntnisprüfung soll im Zeitraum des Kurses stattfinden (= Zeitraum des Bildungsgutscheins der Agentur für Arbeit). Für die Prüfung gibt es am Ende des Kurses die zugelassene Maßnahmepause (= Prüfungszeitraum). Die Prüfung wird nach den Schritten des Regelprozesses für die Prüfungsplanung individuell für jede internationale Fachkraft geplant.

    Abweichungen sind möglich: Manchmal kann es sein, dass die Prüfung später stattfindet. Das kann zum Beispiel passieren, wenn die prüfende Schule keine Kapazitäten hat, Teilnehmende noch nicht bereit sind für die Prüfung oder auch wenn wichtige Dokumente fehlen. Die Möglichkeiten für das Verschieben der Prüfung sind immer abhängig von der Laufzeit des individuellen Aufenthaltstitels.

    Ort der Prüfung:

    Die mündliche Prüfung findet in der Regel in einer staatlich anerkannten Pflegeschule oder einer vergleichbaren Einrichtung in dem Bundesland statt, in dem das Anerkennungsverfahren läuft. Es kann vorkommen, dass eine Schule die mündliche Prüfung auch direkt beim Arbeitgeber oder einer anderen Gesundheitseinrichtung abnimmt.

    Die praktische Prüfung findet entweder in der prüfenden Schule, beim Arbeitgeber oder einer anderen Gesundheitseinrichtung statt. Dies ist abhängig von Bundesland und Arbeitgeber (Art der Einrichtung und vorhandene Fachbereiche).

    Insbesondere das Evaluationsgespräch zwischen Gesundheitseinrichtung und Lingoda dient dem Austausch zur konkreten Prüfungsplanung für jede internationale Fachkraft.

    Wer prüft und wer ist bei der Prüfung anwesend?

    Bei der mündlichen Prüfung sind i. d. R. zwei Fachprüfer:innen anwesend.

    • Nach PflBG (also in den meisten Fällen) sind zwei Lehrkräfte anwesend, dabei muss es sich nicht unbedingt um einen Arzt / eine Ärztin oder einen Medizinpädagogen / eine Medizinpädagogin handeln. Als Lehrkraft zählen Personen, die an der prüfenden Schule unterrichten oder die Qualifikation besitzen, unterrichten zu dürfen.

    • Nach KrPflG sind erstens ein Arzt / eine Ärztin oder ein Medizinpädagoge / eine Medizinpädagogin und zweitens eine Lehrkraft anwesend.

    • Unabhängig von der Prüfungsordnung sind gegebenenfalls zusätzlich Personen der zuständigen Behörde anwesend. Diese Personen werden jedoch i. d. R. nur dann aktiv, wenn Uneinigkeit über das Prüfungsergebnis der beiden Hauptprüfer:innen besteht. Im Normalfall entscheiden die Hauptprüfer:innen über das Prüfungsergebnis.

    Bei der praktischen Prüfung sind ebenfalls i. d. R. zwei Fachprüfer:innen anwesend:

    • Hierbei handelt es sich um eine Lehrkraft der prüfenden Schule und um einen Praxisanleiter bzw. eine Praxisanleiterin aus der Gesundheitseinrichtung der zu prüfenden Person.

    • Der/Die Praxisanleiter:in kann zum Beispiel beim Halten des Pflegeempfängers / der Pflegeempfängerin beim Betten oder Positionieren helfen. Hierzu muss der/die Teilnehmende aber direkt um Hilfe bitten, denn der/die Praxisanleiter:in ist bei der Prüfung keine Hilfskraft, die aktiv unterstützt.

    • Die Übergabe wird mit einer dritten Person durchgeführt, weil der/die Praxisanleiter:in bei der Evaluation dabei ist, d. h. hier bewertet er/sie mit.

      Genaue Informationen zu diesem Thema findet man im entsprechenden Gesetz: PflBG (PflAPrV § 10 Absatz 1) oder KrPflG (KrAPrV § 4 Absatz 1). Die Information, nach welchem Gesetz man geprüft wird, findet man im Defizitbescheid.

      Auch die Prüfungskoordination von Lingoda kann bei bestimmten Fragen weitere Informationen dazu geben.

      Wie ist der Ablauf der Prüfung?

      Die mündliche Prüfung dauert nach PflBG mindestens 45 und maximal 60 Minuten, nach KrPflG mindestens 15 und maximal 60 Minuten

      Sie besteht aus individueller Zeit zum Vorbereiten, einer Fallbesprechung mit den Prüfenden und einem Reflexionsgespräch. Bei der Fallbesprechung muss ein konkreter Pflegefall präsentiert und analysiert werden. 

      Nach PflBG müssen die Teilnehmenden außerdem in der Vorbereitungszeit (max. 60 Minuten) Fragen zu mindestens drei Kompetenzbereichen beantworten. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich. Nach der Vorbereitungszeit stellen die Teilnehmenden dann kurz das Fallbeispiel vor und beantworten die Fragen der Aufgabe und Rückfragen der Prüfer:innen. Wichtig ist hier, dass die Teilnehmenden frei sprechen und nicht ablesen. 

      Die Prüfungszeit beträgt circa 45 – 60 Minuten. Die genannten Zeiten können in den einzelnen Bundesländern aber variieren und sollten individuell vor der Prüfung geklärt werden.

      In der praktischen Prüfung muss man zeigen, wie man mit Pflegeempfänger:innen interagiert. Man macht die Prüfung also direkt mit einem/einer Pflegeempfänger:in (oder mehreren). Nur in Ausnahmefällen findet die Prüfung als Simulationsprüfung statt. 

      Die Pflegeempfänger:innen werden von dem/der qualifizierten Praxisanleiter:in und der prüfenden Lehrkraft ausgewählt. 

      In den meisten Bundesländern soll zudem eine Pflegeplanung erstellt werden. Dies geschieht meistens am Vortag, manchmal auch am Tag der Prüfung. Ob die Pflegeplanung als Teil der Prüfungszeit zählt, ist je nach Bundesland und Schule unterschiedlich.

      Genauere Informationen dazu gibt es im Defizitbescheid. Dort steht auch, welche Themen im praktischen Teil genau geprüft werden.

      Nach PflBG sind es zwei bis vier Pflegesituationen. Hier wird nur die Anzahl an Situationen festgelegt, keine Bereiche. Pro Pflegesituation wird maximal 120 Minuten geprüft.

      Insgesamt läuft die praktische Kenntnisprüfung sehr ähnlich wie die generelle Abschluss-/Examensprüfung der Ausbildung zur Pflegefachkraft in Deutschland ab. 

      Nach KrPflG sind ein bis vier Pflegesituationen möglich. Die Anzahl der Situationen und die unterschiedlichen Bereiche und Themen werden im Defizitbescheid festgelegt. Falls dies nicht der Fall ist, werden sie zwischen der Schule und der Behörde besprochen. 

      Wichtig: Das Verhältnis zwischen der Anzahl an Situationen und Bereichen ist aber nicht immer 1:1. Es können zum Beispiel in einem Bereich auch mehrere Situationen geprüft werden.

      Was ist zu beachten bei der Auswahl der Pflegeempfänger:innen für die praktische Prüfung?

      Nach PflBG wird möglicherweise im Defizitbescheid definiert, dass die praktische Prüfung in einem bestimmten Arbeitsbereich absolviert werden soll. Auf Nachfrage bei der Behörde, die den Defizitbescheid ausgestellt hat, kann die Prüfung gf. auch im eigenen Arbeitsbereich bzw. der eigenen Einrichtung stattfinden. Falls die Behörde dies genehmigt, muss die Genehmigung schriftlich an Lingoda weitergeleitet werden (Kontaktübersicht).

      Vor allem ist zu beachten, dass bei der praktischen Prüfung nach PflBG komplexe Pflegesituationen vorliegen.

      1. Prüflinge müssen eigenständige fachliche Entscheidungen treffen, die weitreichende Folgen für die Pflegeempfänger:innen haben. Beispiele hierfür sind:
        1. Festlegung von Art und Umfang der Mobilisierungsmaßnahmen
        2. Entscheidung über das Hinzuziehen ärztlichen Personals nach Bewertung des Wundzustandes
        1. Es sind mehrere Kompetenzen zur Bewältigung der Situation erforderlich.
        2. Die Pflegeempfänger:innen weisen erhebliche Einschränkungen in ihren Aktivitäten und Lebensbereichen auf und benötigen ein hohes Maß an pflegerischer Unterstützung. Gegebenenfalls ist eine vollständige Übernahme der Pflege oder ein hoher Einsatz von Hilfsmitteln notwendig.
        3. Für die Planung und Umsetzung der Pflege müssen mehrere Faktoren gleichzeitig berücksichtigt werden.
        4. Mindestens eine Maßnahme der Behandlungspflege muss Teil der pflegerischen Versorgung sein.
        5. Die Pflegeempfänger:innen sollten einen stabilen Allgemeinzustand aufweisen, um Notfallsituationen während der Prüfung möglichst auszuschließen.

        Es ist wichtig zu beachten, dass die konkrete Gestaltung der Prüfung je nach Bundesland variieren kann, da die Umsetzung der bundesweiten Prüfungsverordnung in der Verantwortung der einzelnen Länder liegt.

        Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung legt einen stärkeren Fokus auf die Überprüfung von Kompetenzbereichen, was zu komplexeren Pflegesituationen in der praktischen Prüfung führt. Dies ermöglicht eine umfassendere Bewertung der Fähigkeiten der Prüflinge im Vergleich zum früheren Krankenpflegegesetz.

        Gemäß KrPflG kann im Defizitbescheid ebenfalls festgelegt werden, dass die praktische Prüfung in einem bestimmten Arbeits- bzw. Fachbereich absolviert werden muss.

        Stationswechsel nicht zwingend erforderlich: Ein Wechsel der Einsatzstation ist dafür nicht unbedingt notwendig. Sofern die geforderte Pflegesituation auf der aktuellen Station der Teilnehmenden abgebildet werden kann, darf die Prüfung dort stattfinden. Die genaue Situation muss jedoch immer mit der prüfenden Schule abgesprochen werden.

        Beispiele: Arbeitet ein:e Teilnehmer:in auf einer internistischen Station, muss aber eine Leistung im Bereich Psychiatrie erbringen, ist dies möglich, wenn auf der eigenen Station ein:e Patient:in mit einer entsprechenden Diagnose (z. B. Alzheimer) gepflegt wird.

        Weitere mögliche Beispiele:

        Pflegeempfänger:innengruppe Durchzuführende Pflegesituation
        Pflegesituation zur Abbildung der Inneren Medizin
        Pflegeempfänger:in mit stark erhöhter Thrombosegefahr oder durchgemachter Thrombose Durchführung der individuellen thromboseprophylaktischen Maßnahmen, Medikamenten-
        management
        Pflegesituation zur Abbildung der Chirurgie
        Pflegeempfänger:in mit Kontrakturen Bewegungsübungen (aktiv, passiv)
        Pflegesituation zur Abbildung der Psychiatrie/Neurologie:
        Pflegeempfänger:in mit Depressionen anleitendes Pflegekonzept, belebende Ganzkörperwaschung

        Beispiele für weitere Arbeitsbereiche und Pflegesituationen sind auf Nachfrage bei der Lingoda Prüfungskoordination erhältlich (Kontaktübersicht).

        Sollten Themen absolut nicht praktisch abprüfbar sein, können sie auch Teil des Evaluationsgespräches bzw. Prüfungsgespräches im Rahmen einer zusätzlichen mündlichen Befragung sein. Auch das sollte jedoch immer mit der prüfenden Schule besprochen werden.

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        Nach der Prüfung

        Wie wird die Prüfung bewertet?

        Generell gibt es weder für mündliche noch für praktische Prüfung einen allgemeingültigen Kriterienkatalog zur Bewertung.

        Bei der mündlichen Prüfung wird vor allem geprüft, inwiefern der Kompetenzbereich ausreichend beantwortet ist. Dieser Aspekt dient als Hauptkriterium zur Bewertung. Hierbei ist es besonders wichtig, dass die Teilnehmenden nicht ausschließlich Faktenwissen wiedergeben, sondern analysieren, reflektieren und ihre eigene Meinung äußern.

        Bei der praktischen Prüfung ist bei der Bewertung vor allem ausschlaggebend, inwiefern verschiedene Standards korrekt eingehalten werden. Die Teilnehmenden sollten sich immer an der Frage orientieren: „Ist mein pflegerisches Arbeiten anhand von gültigen Standards korrekt?

        Besonders wichtig sind hier die Hygienemaßnahmen und -standards. Weiterhin wird geprüft, ob die Pflege allumfassend ist. Das heißt, es sollte kein mechanisches Abarbeiten verschiedener Schritte durchgeführt werden, denn der ganzheitliche Umgang mit dem/der Pflegeempfänger:in, also sowohl die Pflege als auch die Kommunikation beispielsweise, werden bei der Bewertung berücksichtigt.

        Nach einem Bewertungsbogen der Bezirksregierung Düsseldorf zum Beispiel wird zusammengefasst bewertet

        • Wie beschafft sich der/ die Teilnehmende Informationen zum/zur jeweiligen Pflegeempfänger:in?
        • Wurden die pflegerischen Maßnahmen passend ausgewählt?
        • We lief die Kommunikation mit dem/der Pflegeempfängerin ab? Wurden die richtigen Informationen in angemessener Sprache weitergegeben?
        • Wurden die Maßnahmen korrekt, sicher und vollständig durchgeführt?
        • War der Zeitaufwand für die gesamte pflegerische Versorgung angemessen?
        • Wurden die Richtlinien der Arbeitshygiene eingehalten?
        • Konnte der/ die Teilnehmende angemessen auf Veränderungen und Unvorhergesehenes reagieren?
        • Wurde korrekt dokumentiert?
        • War die mündliche Übergabe sprachlich und inhaltlich angemessen?
        • Konnte der/ die Teilnehmende das eigene Verhalten im Evaluationsgespräch/ Prüfungsabschlussgespräch korrekt einschätzen und begründen?

        Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Patientengefährdung. Darauf sollte speziell geachtet werden, denn sobald eine Patientengefährdung stattfindet gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird ggfs. abgebrochen.

        Wie ist der Prozess von Prüfung/ Prüfungsergebnis bis zur Urkunde?

        Die prüfende Schule teilt den Teilnehmenden i. d. R. entweder nach einem Teil oder nach beiden Teilen der Prüfung (dies ist abhängig vom Bundesland) sofort persönlich mit, ob die Prüfung bestanden wurde und gibt Feedback.

        Einreichen des Ergebnisses bei der Behörde: Die Schule reicht das Ergebnis der Kenntnisprüfung dann in der Regel zeitnah nach Abnahme bei der Anerkennungsbehörde ein. Lingoda ist hier nicht involviert.

        Das Ergebnis ist erst offiziell, wenn die Behörde das Ergebnis der Schule erhalten und bestätigt hat.

        Einreichen weiterer Unterlagen: Um die Anerkennungsurkunde auszustellen, müssen der Behörde in Abhängigkeit der Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes neben dem Prüfungsergebnis ggf. noch weitere Dokumente vorgelegt werden. Die Behörden informieren jeweils darüber, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

        Mögliche Dokumente sind Sprachzertifikate, ein deutsches Führungszeugnis und/ oder ein vergleichbares und ein Gesundheitszeugnis.

        Mögliche Prozesse:

        • Die Behörde schickt nach der Prüfung ein Schreiben an die/ den Teilnehmende:n oder die Bevollmächtigten, um das Ergebnis mitzuteilen und weitere benötigte Unterlagen anzufordern. Nach dem Einreichen der Unterlagen, wird die Urkunde erteilt.

        • Die Teilnehmenden erhalten die Informationen zu den notwendigen Dokumenten bereits im Defizitbescheid. I. d. R. erfolgt keine separate Aufforderung zum Einreichen der Dokumente mehr. Sobald der Behörde alle Unterlagen vorliegen, wird die Urkunde erteilt.

        Die Verantwortung für das Einreichen aller nötigen Dokumente liegt bei den
        Teilnehmenden selbst (oder deren Recruitern).

        Der Zeitraum zwischen dem Vorliegen aller Dokumente (inklusive Prüfungsergebnis) bei der Behörde bis zum Erteilen der Urkunde variiert in den verschiedenen Bundesländern zwischen wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Auskunft hierzu geben i. d. R. die Recruiter oder auch direkt die Behörden der jeweiligen Bundesländer.

        Was passiert, wenn die Prüfung im Erstversuch nicht bestanden wird?

        Jeder Prüfungsteil kann bei Nichtbestehen jeweils einmal wiederholt werden. Nach einer nicht bestandenen Erstprüfung schickt die Pflegeschule das Ergebnis an die Anerkennungsbehörde. Die Anerkennungsbehörde schickt die Information an die Teilnehmenden bzw. die bevollmächtigte Person.
        Nach jedem (nicht bestandenen) Prüfungsteil erhalten Teilnehmende von der prüfenden Schule ein ausführliches Feedback. Auch Lingoda holt hier zusätzliches Feedback von den Schulen ein, um auf dieser Grundlage gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen Nachschulungsplan zu erstellen, der die Teilnehmenden dann auf die Zweitprüfung vorbereitet.

        Wenn der/die Teilnehmende sich mithilfe des Nachschulungsplans entsprechend vorbereitet hat, kann der Termin für die Nachprüfung von Lingoda und der Gesundheitseinrichtung geplant werden.
        In manchen Bundesländern hat die Behörde entschieden, dass zwischen Erstprüfung und Zweitprüfung eine gewisse Zeit liegen muss. Dabei handelt es sich i. d. R. um mindestens drei Monate. Dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern der Fall.

        Was passiert, wenn die Prüfung im Zweitversuch nicht bestanden wird?

        Falls ein Teil der Prüfung oder beide Teile der Prüfung auch beim zweiten Mal
        nicht bestanden wird, ist die Anerkennung als Fachkraft über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang nicht möglich.

        Möglichkeiten:

        • reguläre, eventuell verkürzte Pflegeausbildung
        • Sofern die Kenntnisprüfung bisher nach dem Krankenpflegegesetz nicht bestanden wurde, kann man auch versuchen, einen neuen Antrag auf Anerkennung nach dem Pflegeberufegesetz mit einem neuen Feststellungsbescheid zu stellen. Somit wären zwei neue Versuche nach diesem Gesetz möglich. Hierzu bestehen aber noch keine gesicherten Erfahrungen.
        • Anerkennung als als 1-jährig qualifizierte Pflegehilfskraft nach Antrag bei der Anerkennungsbehörde

          Die Beschäftigung von Pflegehilfskräften aus Drittstaaten (Nicht EU-Ländern) ist nach derzeitiger Rechtslage (Anfang 2023) jedoch nur für Personen aus den Westbalkan-Staaten nach der Regelung des § 26 Abs. 2 BeschV mit entsprechendem Visum möglich. Für Personen aus anderen Drittstaaten ist weder eine Beschäftigung als nicht anerkannte Pflegefachkraft in Deutschland noch eine (Weiter-)beschäftigung als Pflegehilfskraft möglich, sofern nicht ein besonderer Aufenthaltstitel dafür vorliegt (z.B. bei inländischem Ehepartner / inländischer Ehepartnerin).

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        Stand von 17.03.2026. Änderungen vorbehalten.