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Was wird beim Praxistraining zurückgemeldet?


↘️ Hinweis zu Richtlinien der Agentur für Arbeit

↘️ Rückmeldung für OTAs, ATAs und Physiotherapeut:innen aller Kursstarts

↘️ Rückmeldung für Pflegefachkräfte (auslaufender Prozess)

↘️ Rückmeldung Praxistraining für Pflegefachkräfte (neuer Prozess)

➡️ Kontakt & Support


Hinweis zu Richtlinien der Agentur für Arbeit

Um Fehlzeiten zu vermeiden, müssen auch die praxisorientierten Aufgaben im vorgegebenen Zeitraum bearbeitet und die Bearbeitung an Lingoda Healthcare zurückgemeldet werden.

Wenn die praktische Umsetzung im vorgegebenen Zeitraum z. B. aufgrund der Arbeitsrealität weder im Arbeitsbereich der Teilnehmenden noch in einem anderen Arbeitsbereich Ihrer Gesundheitseinrichtung möglich ist, dann weichen Sie bitte auf die alternativen Varianten aus (z. B. Simulation oder theoretische Unterweisung).

Weitere Informationen zu den Richtlinien der Agentur für Arbeit finden Sie hier.

Rückmeldung für OTAs, ATAs und Physiotherapeut:innen aller Kursstarts

  • Teilnehmende bestätigen, dass das Praxistraining stattgefunden hat. Diese Bestätigung gilt als Anwesenheitsnachweis im Kurs.
  • Praxismentor:innen bestätigen in den Supervisor-Benutzerkonten, dass bzw. erst wenn das Praxistraining erfolgreich/ zufriedenstellen durchgeführt wurde. Diese Bestätigung hilft dabei, den Lernfortschritt der Teilnehmenden mitzuverfolgen und wird im Evaluations- bzw. Prüfungstauglichkeitsgespräch einbezogen für die Planung der Kenntnisprüfung.

Rückmeldung für Pflegefachkräfte (auslaufender Prozess, Kursarten F(S)KP(i)24)

  • Intensivkurse bis einschließlich Kursstart 22.07.2025
  • Vorbereitungskurse bis einschließlich Kursstart 13.10.2026
  • Praxismentor:innen bestätigen in den Supervisor-Benutzerkonten, dass das Praxistraining stattgefunden hat. Diese Bestätigung gilt als Anwesenheitsnachweis im Kurs.

Rückmeldung für Pflegefachkräfte (neuer Prozess, Kursarten F(S)KP(i)25)

  • Intensivkurse seit Kursstart 05.08.2025
  • Vorbereitungskurse seit Kursstart 27.10.2025
  • Teilnehmende bestätigen, dass das Praxistraining stattgefunden hat. Diese Bestätigung gilt als Anwesenheitsnachweis im Kurs.
  • Praxismentor:innen bestätigen in den Supervisor-Benutzerkonten, dass bzw. erst wenn das Praxistraining erfolgreich/ zufriedenstellen durchgeführt wurde. Diese Bestätigung hilft dabei, den Lernfortschritt der Teilnehmenden mitzuverfolgen und wird im Evaluations- bzw. Prüfungstauglichkeitsgespräch einbezogen für die Planung der Kenntnisprüfung.

Stand von 11.02.2026. Änderungen vorbehalten.