Kenntnisprüfung OTA/ATA: FAQ
Im Folgenden informieren wir Sie konkret zur Kenntnisprüfung mit Fokus auf internationale OTA und ATA. Über die folgenden Links gelangen Sie zu anderen relevanten Artikeln mit ergänzenden Informationen.
➡️ Anerkennungsprozess & Prüfungsanforderungen
➡️ Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid
Teilnehmende erhalten Informationen zur Kenntnisprüfung im FAQ auf der Lernplattform bzw. direkt von den Fachpädagog:innen in den Fallbesprechungen.
Allgemeines zur KP internationaler OTA bzw. ATA
↘️ Was genau ist die Kenntnisprüfung?
↘️ Warum müssen OTA/ ATA mit Berufsqualifikationen anderer Länder die Kenntnisprüfung machen?
↘️ Sieht die Prüfung für jede zu prüfende Person gleich aus?
↘️ Wo findet man Informationen zur (individuellen) Prüfung?
↘️ Was ist die gesetzliche Grundlage der Kenntnisprüfung für OTA bzw. ATA?
Planung & Kosten
↘️ Wer plant die Kenntnisprüfung und wie ist der Prozess?
↘️ Was kostet die Prüfung und wer übernimmt die Kosten?
Vorbereitung auf die Prüfung
↘️ Wie bereiten sich Teilnehmende optimal auf die Prüfung vor?
Ablauf und Inhalt der Prüfung
↘️ Aus welchen Teilen besteht die Prüfung?
↘️ Wann und wo findet die Kenntnisprüfung statt?
↘️ Wer prüft und wer ist bei der Prüfung anwesend?
↘️ Wie ist der Ablauf der Prüfung?
↘️ Um welche Inhalte geht es in der Prüfung? Gibt es eine Themenliste?
Nach der Prüfung
↘️ Wie wird die Prüfung bewertet?
↘️ Wie ist der Prozess von Prüfung/ Prüfungsergebnis bis zur Urkunde?
↘️ Was passiert, wenn die Prüfung im Erstversuch nicht bestanden wird?
↘️ Was passiert, wenn die Prüfung im Zweitversuch nicht bestanden wird?
Allgemeines zur KP internationaler OTA bzw. ATA
Was genau ist die Kenntnisprüfung?
Die Kenntnisprüfung ist eine Fachprüfung – keine Sprachprüfung. Geprüft werden also nicht konkret bzw. explizit Sprachkenntisse bzw. Grammatik wie es in einer Sprachprüfung der Fall wäre, sondern ob die Fachkenntnisse im jeweiligen Beruf.
Beispielsweise kleinere Grammatikfehler, welche die Kommunikation nicht beeinflussen, sind demnach kein Hindernis für das Bestehen der Prüfung. Relevant ist insbesondere die Anwendung der Fachsprachkenntnisse im Kontext der Prüfung und im Rahmen der entsprechenden Aufgaben.
Für die Anerkennung wird i. d. R. neben der Fachprüfung auch ein Nachweis über ausreichende (Fach-)Sprachkenntnisse benötigt. (Anerkennungsprozess & Prüfungsanforderungen)
Lingoda Healthcare prüft individuell die Anforderungen der jeweiligen Berufsgruppen und Bundesländer und berät Sie und die Teilnehmenden hier individuell bei der Auswahl des geeigneten Kursformats und zu den notwendigen Prüfungen.
Warum müssen OTA/ ATA mit Berufsqualifikationen anderer Länder die Kenntnisprüfung machen?
Personen mit Berufsqualifikationen aus dem Ausland, die in Deutschland als Pflegefachkraft arbeiten möchten, müssen zunächst den Anerkennungsprozess durchlaufen.
Hintergrund ist, dass die Inhalte und Schwerpunkte der Ausbildung zur Pflegefachkraft in jedem Land unterschiedlich sind. Somit gibt es von Land zu Land auch verschiedene Rollen- und Berufsverständnisse.
In Deutschland müssen OTA zum Beispiel manche Geräte selbst bedienen, die sie in anderen Ländern nicht bedienen müssen. ATA müssen in Deutschland zum Beispiel den Aufwachraum besetzen und in anderen Ländern gehört es nicht zu ihren Aufgaben.
Sieht die Prüfung für jede zu prüfende Person gleich aus?
Nein. Der Ablauf und die Inhalte der Prüfung sind in jedem Bundesland unterschiedlich.
Und auch innerhalb eines Bundeslandes kann es Unterschiede geben:
- in Abhängigkeit der prüfenden Schule
- auf Grundlage des individuellen Defizitbescheids/ Feststellungsbescheids
Wo findet man Informationen zur (individuellen) Prüfung?
Die entscheidenden Informationen zur jeweiligen Prüfung findet man im Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid. Dieser enthält sowohl Informationen zur jeweiligen Prüfungsordnung als auch Hinweise zu den konkreten Anforderungen.
Für Informationen und Fragen zu einzelnen Bundesländern können Sie bzw. die Teilnehmende immer auch an die zuständige Behörde wenden, welche den Defizitbescheid erstellt hat. Dem Bescheid ist i. D. R. auch der Kontakt der jeweilige Ansprechperson genannt.
Der DB definiert Inhalt und Ablauf der Kenntnisprüfung. Für Ihre Mitarbeitenden, Recruiter und Kursteilnehmenden ist der Bescheid essenziell, da er die Prüfungsordnung der Kenntnisprüfung individualisiert:
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Geforderte Kompetenzbereiche: Er gibt Auskunft darüber, auf welche spezifischen Bereiche oder Fächer sich die Prüfung konzentrieren muss.
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Prüfungsort und -einrichtung: Er enthält wichtige logistische Informationen wie den Ort, an dem die Kenntnisprüfung abgelegt werden muss.
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Grundlage für den Vorbereitungskurs: Er bildet die Grundlage für die individuelle Zulassung und die gezielte Vorbereitung im Kurs, da Besonderheiten (wie z. B. unterschiedliche Prüfungsorte) frühzeitig berücksichtigt werden können.
Was ist die gesetzliche Grundlage der Kenntnisprüfung für OTA bzw. ATA?
Die gesetzliche Grundlage für die Prüfung ist in Deutschland seit dem 01.01.2022 offiziell das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) bzw. darin die Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV). Der Inhalt und die Durchführung der Kenntnisprüfung sind in § 66ff ATA-OTA-APrV festgelegt.
Informationen u. A. zur Prüfungsordnung erhalten Sie auch auf der Webseite des Justizministeriums.
Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei Defizitbescheiden der DKG. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen.
Planung & Kosten
Wer plant die Kenntnisprüfung und wie ist der Prozess?
Die Prüfungsplanung (Erstprüfung, bei Bedarf Zweitprüfung) erfolgt durch die Lingoda Prüfungskoordination in Kooperation mit den Gesundheitseinrichtungen und den entsprechenden prüfenden Schulen im Rahmen des festgelegten Prüfungsplanungsprozess.
Was kostet die Prüfung und wer übernimmt die Kosten?
Der Preis der Kenntnisprüfung ist beispielsweise abhängig von folgenden Faktoren: ausgewählte Schule, eventuelle Anfahrtskosten für Mitwirkende (Prüfer:innen), Prüfungssituation, Preisunterschiede zwischen einzelnen Bundesländern.
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Teilnehmende mit Förderung der Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein)
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Erstprüfung: Prüfungskosten rund um die Erstprüfung sind über den Bildungsgutschein finanziert (inklusive Kosten der Schule, Fahrtkosten oder Übernachtungskosten für Prüfer:innen). Kosten für Anreise oder Übernachtung der Teilnehmenden sind nicht Teil der Förderung.
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Zweitprüfung: Kosten rund um die Zweitprüfung werden i. d. R. von der Gesundheitseinrichtung (= dem Arbeitgeber) getragen. Lingoda sendet der Gesundheitseinrichtung ein Angebot.
Wenn die Gesundheitseinrichtung das Angebot angenommen hat, dann wird die Zweitprüfung geplant und die Rechnung an die Gesundheitseinrichtung gesendet. Lehnt die Einrichtung das Angebot ab, wird - wenn möglich - nach einer Alternative gesucht. Die Planung der Prüfung kann sich dadurch verzögern. I. d. R. muss die Zweitprüfung jedoch in der Schule der Erstprüfung stattfinden.
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- Teilnehmende ohne Förderung der Agentur für Arbeit (ohne Bildungsgutschein)
- Die vollständigen Kosten rund um die Kenntnisprüfung (Erstprüfung und bei Bedarf Zweitprüfung) werden der Gesundheitseinrichtung in Rechnung gestellt.
- Die Gesundheitseinrichtung wird im Evaluationsgespräch darüber informiert und erhält in der Regel ein Angebot. Sie kann dieses Angebot jedoch auch ablehnen und Lingoda bitten, eine andere Schule zu wählen. Hierbei kann es jedoch vorkommen, dass es keine anderen Schulen gibt, welche die Prüfungskonditionen des/der Teilnehmenden erfüllen können. Dies kann zu Verzögerungen in der Planung führen.
Bitte beachten Sie die Informationen zu Abwesenheit am Prüfungstag.
Vorbereitung auf die Prüfung
Wie bereiten sich Teilnehmende optimal auf die Prüfung vor?
- Vorbereitung im Kurs von Lingoda: Durch eine aktive Teilnahme am Vorbereitungskurs bei Lingoda werden Teilnehmende inhaltlich bereits optimal auf die Prüfung vorbereitet. Das Kursmaterial enthält prüfungsähnliche Fragen und Situationen und ist thematisch an der Kenntnisprüfung ausgerichtet.
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Fallbesprechungen mit den Fachpädagog:innen zur Vorbereitung auf die mündliche Kenntnisprüfung
- Das Praxistraining am Arbeitsplatz als direkter Theorie-Praxis-Transfer und als wichtigste Vorbereitung auf die praktische Kenntnisprüfung
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Live-Unterricht mit den Fachsprachlehrkräften zum Erwerb der relevanten (Fach-)Sprachkenntnisse.
- Selbststudium mit Lerntests der Theorie für wichtige Grundlagen
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- Weitere Unterstützung von den Fachpädagog:innen: Unterstützung bei fachlichen Fragen und zur Prüfung erhalten Teilnehmende von den Lingoda Medizin- und Pflegepädagog:innen sowohl in den Fallbesprechungen als auch jederzeit per E-Mail (healtheducation@lingoda.com).
- Empfohlene Zusatzmaterialien für OTA:
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Operationstechnische Assistenz Müller 1. Auflage Elsevier 2023
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OTA- Lehrbuch Liehn/Richter/Kasakow 3. Auflage Springer 2023
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Klinikleitfaden OP-Pflege Luce-Wunderle 8. Auflage Elsevier 2023
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OP-Handbuch Liehn/Lengersdorf/Steinmüller/Döhler 7. Auflage 2021
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- Empfohlene Zusatzmaterialien für ATA:
- Information folgt.
Hinweis zu Pflichten und Richtlinien zur Sicherung der Förderung:
Bitte beachten Sie, dass Inhalte und Ablauf auch wesentlich vom individuellen Defizitbescheid der internationalen Fachkräfte abhängt und Prüfungen unterschiedlich ablaufen. Dennoch müssen die Teilnehmenden alle Kursinhalte bearbeiten, die Teil der geförderten Bildungsmaßnahme sind (Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit).
Ablauf und Inhalt der Prüfung
Aus welchen Teilen besteht die Prüfung?
Die Kenntnisprüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Wann und wo findet die Kenntnisprüfung statt?
Zeitpunkt der Prüfung:
Die Kenntnisprüfung soll im Zeitraum des Kurses stattfinden (= Zeitraum des Bildungsgutscheins der Agentur für Arbeit). Für die Prüfung gibt es am Ende des Kurses die zugelassene Maßnahmepause (= Prüfungszeitraum). Die Prüfung wird nach den Schritten des Regelprozesses für die Prüfungsplanung individuell für jede internationale Fachkraft geplant.
Abweichungen sind möglich: Manchmal kann es sein, dass die Prüfung später stattfindet. Das kann zum Beispiel passieren, wenn die prüfende Schule keine Kapazitäten hat, Teilnehmende noch nicht bereit sind für die Prüfung oder auch wenn wichtige Dokumente fehlen. Die Möglichkeiten für das Verschieben der Prüfung sind immer abhängig von der Laufzeit des individuellen Aufenthaltstitels.
Ort der Prüfung:
Die mündliche Prüfung findet in der Regel in einer staatlich anerkannten OTA-Schule bzw. ATA-Schule oder einer vergleichbaren Einrichtung in dem Bundesland statt, in dem das Anerkennungsverfahren läuft.
Die praktische Prüfung findet beim Arbeitgeber oder einer anderen Gesundheitseinrichtung statt. Dies ist abhängig von den im Feststellungsbescheid erwähnten Konditionen, vom Bundesland und von der Einrichtungsart des Arbeitgebers.
Insbesondere das Evaluationsgespräch zwischen Gesundheitseinrichtung und Lingoda dient dem Austausch zur konkreten Prüfungsplanung für jede internationale Fachkraft.
Wer prüft und wer ist bei der Prüfung anwesend?
Bei der mündlichen Prüfung sind i. d. R. zwei Fachprüfer:innen anwesend.
- Das Gesetzt schreibt hier die Anwesenheit von mindestens einer Lehrkraft der prüfenden Schule vor.
- Zusätzlich kann es eine weitere Lehrkraft, Praxisanleiter:in pder ähnlich prüfungsberechtigte Person sein.
- Als Lehrkraft zählen hier Personen, die an der prüfenden Schule unterrichten oder über die Qualifikation verfügen, unterrichten zu dürfen.
- Unabhängig von der Prüfungsordnung sind gegebenenfalls zusätzlich Personen der zuständigen Behörde anwesend. Diese Personen werden jedoch i. d. R. nur dann aktiv, wenn Uneinigkeit über das Prüfungsergebnis der beiden Hauptprüfer:innen besteht. Im Normalfall entscheiden die Hauptprüfer:innen über das Prüfungsergebnis.
Bei der praktischen Prüfung sind ebenfalls i. d. R. zwei Fachprüfer:innen anwesend:
Hierbei handelt es sich um eine Lehrkraft der prüfenden Schule und um einen Praxisanleiter bzw. eine Praxisanleiterin aus der Gesundheitseinrichtung der zu prüfenden Person.
Wie ist der Ablauf der Prüfung?
Die mündliche Prüfung dauert mindestens 45 und maximal 60 Minuten.
Sie besteht aus:
- individueller Zeit zum Vorbereiten,
- einer Fallvorstellung mit den Prüfenden und
- einem Reflexionsgespräch mit Fragen von den Prüfenden an die internationale OTA/ATA.
Bei der Fallbesprechung muss ein konkreter Fall aus dem Arbeitsbereich von OTA bzw. ATA präsentiert und analysiert werden.
Die Fallvorstellung und folgende Fragen müssen 5 Kompetenzschwerpunkte enthalten. Dabei handelt es sich gemäß APrV §69 explizit um Kompetenzschwerpunkte 1, 2, 5, 6 und 8. Diese Kompetenzschwerpunkte werden bei Lingoda explizit vermittelt.
Die Länge der praktischen Prüfung ist individuell abhängig von der Anzahl der Prüfungssituationen. Pro Situation ist eine maximale Prüfungszeit von 120 Minuten vorgesehen.
Wichtig ist in jedem Fall die Einwilligung aller an der praktischen Prüfung beteiligten Personen: Patient/in oder vertretungsberechtigte Person und Arzt/Ärztin
Die Regularien einzelner Bundesländer geben vor, ob als Teil der praktischen Prüfung ein OP-Ablaufplan durch die Teilnehmenden angefertigt werden muss. Informationen dazu erhalten Sie von den jeweiligen Behörden bzw. bei der Prüfungskoordination von Lingoda Healthcare.
Informationen zu Prüfungen mit notwendiger OP-Planung:
Am Vortag der praktischen Prüfung wird anhand des OP-Plans für den Folgetag eine geeignete Operation von dem/ von der Praxismentor:in ausgesucht. Es können manchmal auch mehrere Operationen sein. Dies ist abhängig vom individuellen Feststellungsbescheid.
Der/die Teilnehmende erhält eine Information und erstellt schriftlich für diese Operation eine Operationsablaufplanung.
In der Operationsablaufplanung wird auf den/ die Patient:in Bezug genommen (Alter, Diagnose, Vorerkrankungen...). Auch wichtig sind die Anatomie, der detaillierte Ablauf der Operation und die verwendeten Instrumente, Container und Verbrauchsmaterialien.
- Für diese Ausarbeitung hat der/ die Teilnehmende 90 Minuten Zeit.
- Hilfsmittel dürfen hierbei nicht verwendet werden.
- Die Ausarbeitung verbleibt bis zur praktischen Prüfung innerhalb des OPs oder bei den Prüfer:innen.
Prüfungstag:
Am Prüfungstag zeigt der/die Teilnehmende dann die Fähigkeiten innerhalb der vorher ausgesuchten OP.
- Der/die Teilnehmende hat 20 Minuten Zeit, den ausgesuchten Fall unter Einbeziehung aller relevanten Aspekte vorzustellen.
- Beginnend mit einer Saalvorbereitung, dem Einschleusen und Positionieren des Patienten/ der Patientin, der Instrumentiertätigkeit und weiteren, innerhalb der Prüfungszeit anfallenden Tätigkeiten, gestaltet sich der Prüfungsablauf. Damit werden die zwei bis vier geforderten operativen Situationen erreicht.
- Jede operative Situation soll nicht länger als 120 Minuten dauern und als Prüfung einer konkreten Behandlungssituation an einer Patientin/ einem Patienten ausgestaltet sein. Der/Die Patient:in oder eine vertretungsberechtigte Person sowie die verantwortliche Ärztin/ der verantwortliche Arzt müssen darin eingewilligt haben.
- Die Prüfung schließt mit einem Evaluationsgespräch in einem Umfang von 20 Minuten ab. Im Evaluationsgespräch reflektiert der/die Teilnehmende seine/ ihre Leistungen.
Um welche Inhalte geht es in der Prüfung? Gibt es eine Themenliste?
Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die Inhalte einer deutschen staatlichen Abschlussprüfung zur OTA bzw. zur ATA. Das heißt, es können alle Inhalte einer
solchen Abschlussprüfung geprüft werden.
Es werden aber nicht immer alle Inhalte geprüft. Genauere Informationen dazu findet man im individuellen Defizitbescheid.
Eine generelle Themenliste gibt es nicht. Man kann die Themen vor der Prüfung nicht eingrenzen, weil abhängig von Bundesland und Schule unterschiedliche operative bzw anästhesiologische Situationen in der Prüfung behandelt werden.
Nach der Prüfung
Wie wird die Prüfung bewertet?
Generell gibt es weder für die mündliche noch für die praktische Prüfung einen allgemeingültigen Kriterienkatalog zur Bewertung. Die zu prüfenden Personen bekommen keine Noten. Die Prüfung wird entweder mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Bestanden bedeutet, dass mindestens eine ausreichende Leistung erreicht wurde.
Bewertung der mündlichen Prüfung:
Bei der mündlichen Prüfung wird vor allem geprüft, inwiefern die Kompetenzschwerpunkte ausreichend beantwortet sind. Dieser Aspekt dient als Hauptkriterium zur Bewertung. Hierbei ist es besonders wichtig, dass die Teilnehmenden nicht ausschließlich Faktenwissen wiedergeben, sondern analysieren, reflektieren und ihre eigene Meinung äußern.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich über 5 Kompetenzschwerwpunkte, zu denen die zu prüfende Person Aussagen treffen muss. Die Schwerpunkte liegen hierbei auf dem eigenständigen Arbeiten innerhalb des OPs und der Versorgungseinheiten und der Assistenz und Durchführung von medizinischer Therapie unter Einhaltung rechtlicher, hygienischer und qualitätsorientierter Standards. Außerdem wird die Kommunikation und Interaktion mit den Patient:innen betrachtet.
Bewertung der praktischen Prüfung:
Bei der praktischen Prüfung ist bei der Bewertung vor allem ausschlaggebend, inwiefern verschiedene Standards und Arbeitsabläufe korrekt eingehalten werden.
Besonders wichtig sind hier die Hygienemaßnahmen und Hygienestandards. Weiterhin wird geprüft, ob die zu prüfende Person eigenverantwortlich Instrumentiertätigkeiten und Springertätigkeiten planen und durchführen kann. Hierzu gehören auch Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung erfolgen. Zur Bewertung gehört auch die Interaktion mit den verschiedenen beteiligten Berufsgruppen und der zu prüfenden Person.
Das heißt, es sollte kein mechanisches Abarbeiten verschiedener Schritte durchgeführt werden, denn der ganzheitliche Umgang mit dem/der Patient:in, also sowohl die Operationstechnische Assistenz und/ oder Anästhesietechnische Assistenz, die Betrachtung der physiologischen und psychologischen Bedürfnisse der Patient:innen als auch die Kommunikation beispielsweise, werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Folgende Fragen sind hier relevant (Beispiele):
- Wie hat sich der/die Teilnehmende Informationen zur jeweiligen Operation beschafft?
- Wurden die für die Operation und den/die entsprechende Patient:in die korrekten Maßnahmen geplant und strukturiert ausgeführt? (Die Arbeitsabläufe müssen hierbei sachlogisch und folgerichtig sein.)
- Wie war die Kommunikation mit dem/der Patient:in und innerhalb des Teams?
- War der Zeitaufwand für die gesamte operative Assistenz angemessen?
- Wurden die Richtlinien der Arbeitshygiene eingehalten?
- Konnte die OTA/ATA auf Veränderungen und Unvorhergesehenes flexibel und sachgemäß reagieren?
- Wuder korrekt dokumentiert?
- War die mündliche Übergabe des Patienten/ der Patientin sprachlich und inhaltlich angemessen war?
- Konnte die OTA/ATA das eigene Verhalten im abschließenden Evaluationsgespräch korrekt einschätzen und begründen?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Patientengefährdung. Darauf sollte speziell geachtet werden, denn sobald eine Patientengefährdung stattfindet gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird ggfs. abgebrochen.
Wie ist der Prozess von Prüfung/ Prüfungsergebnis bis zur Urkunde?
Die prüfende Schule teilt den Teilnehmenden i. d. R. entweder nach einem Teil oder nach beiden Teilen der Prüfung (dies ist abhängig vom Bundesland) sofort persönlich mit, ob die Prüfung bestanden wurde und gibt Feedback.
Einreichen des Ergebnisses bei der Behörde: Die Schule reicht das Ergebnis der Kenntnisprüfung dann in der Regel zeitnah nach Abnahme bei der Anerkennungsbehörde ein. Lingoda ist hier nicht involviert.
Das Ergebnis ist erst offiziell, wenn die Behörde das Ergebnis der Schule erhalten und bestätigt hat.
Einreichen weiterer Unterlagen: Um die Anerkennungsurkunde auszustellen, müssen der Behörde in Abhängigkeit der Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes neben dem Prüfungsergebnis ggf. noch weitere Dokumente vorgelegt werden. Die Behörden informieren jeweils darüber, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Mögliche Dokumente sind Sprachzertifikate, ein deutsches Führungszeugnis und/ oder ein vergleichbares und ein Gesundheitszeugnis.
Mögliche Prozesse:
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Die Behörde schickt nach der Prüfung ein Schreiben an die/ den Teilnehmende:n oder die Bevollmächtigten, um das Ergebnis mitzuteilen und weitere benötigte Unterlagen anzufordern. Nach dem Einreichen der Unterlagen, wird die Urkunde erteilt.
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Die Teilnehmenden erhalten die Informationen zu den notwendigen Dokumenten bereits im Defizitbescheid. I. d. R. erfolgt keine separate Aufforderung zum Einreichen der Dokumente mehr. Sobald der Behörde alle Unterlagen vorliegen, wird die Urkunde erteilt.
Die Verantwortung für das Einreichen aller nötigen Dokumente liegt bei den
Teilnehmenden selbst (oder deren Recruitern).
Der Zeitraum zwischen dem Vorliegen aller Dokumente (inklusive Prüfungsergebnis) bei der Behörde bis zum Erteilen der Urkunde variiert in den verschiedenen Bundesländern zwischen wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Auskunft hierzu geben i. d. R. die Recruiter oder auch direkt die Behörden der jeweiligen Bundesländer.
Was passiert, wenn die Prüfung im Erstversuch nicht bestanden wird?
Jeder Prüfungsteil kann bei Nichtbestehen jeweils einmal wiederholt werden. Nach einer nicht bestandenen Erstprüfung sendet die OTA-Schule/ATA-Schule das Ergebnis an die Anerkennungsbehörde. Die Anerkennungsbehörde schickt die Information an die Teilnehmenden bzw. die bevollmächtigte Person.
Nach jedem (nicht bestandenen) Prüfungsteil erhalten Teilnehmende von der prüfenden Schule ein ausführliches Feedback. Auch Lingoda holt hier zusätzliches Feedback von den Schulen ein, um auf dieser Grundlage gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen Nachschulungsplan zu erstellen, der die Teilnehmenden dann auf die Zweitprüfung vorbereitet.
Wenn der/die Teilnehmende sich mithilfe des Nachschulungsplans entsprechend vorbereitet hat, kann der Termin für die Nachprüfung von Lingoda und der Gesundheitseinrichtung geplant werden.
In manchen Bundesländern hat die Behörde entschieden, dass zwischen Erstprüfung und Zweitprüfung eine gewisse Zeit liegen muss. Dabei handelt es sich i. d. R. um mindestens drei Monate. Dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern der Fall.
Was passiert, wenn die Prüfung im Zweitversuch nicht bestanden wird?
Wenn die Prüfung auch beim zweiten Mal nicht bestanden wird, ist die Anerkennung als Fachkraft über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang nicht möglich.
Als Ausweg kann dann auch eine reguläre, eventuell verkürzte OTA-Ausbildung bzw. ATA-Ausbildung absolviert werden.