Kenntnisprüfung Physio: FAQ
Im Folgenden informieren wir Sie konkret zur Kenntnisprüfung mit Fokus auf internationale Physiotherapeut:innen. Über die folgenden Links gelangen Sie zu anderen relevanten Artikeln mit ergänzenden Informationen.
➡️ Anerkennungsprozess & Prüfungsanforderungen
➡️ Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid
Teilnehmende erhalten Informationen zur Kenntnisprüfung im FAQ auf der Lernplattform bzw. direkt von den Fachpädagog:innen in den Fallbesprechungen.
Allgemeines zur KP internationaler Physiotherapeut:innen
↘️ Was genau ist die Kenntnisprüfung?
↘️ Warum müssen Physiotherapeut:innen mit Berufsqualifikationen anderer Länder die Kenntnisprüfung machen?
↘️ Sieht die Prüfung für jede zu prüfende Person gleich aus?
↘️ Wo findet man Informationen zur (individuellen) Prüfung?
↘️ Was ist die gesetzliche Grundlage der Kenntnisprüfung für Physiotherapeut:innen?
Planung & Kosten
↘️ Wer plant die Kenntnisprüfung und wie ist der Prozess?
↘️ Was kostet die Prüfung und wer übernimmt die Kosten?
Vorbereitung auf die Prüfung
↘️ Wie bereiten sich Teilnehmende optimal auf die Prüfung vor?
↘️ Welche Zusatzmaterialien empfiehlt Lingoda Healthcare?
Ablauf und Inhalt der Prüfung
↘️ Aus welchen Teilen besteht die Prüfung?
↘️ Wann und wo findet die Kenntnisprüfung statt?
↘️ Wer prüft und wer ist bei der Prüfung anwesend?
↘️ Wie sind Inhalte und Ablauf der Prüfung?
Nach der Prüfung
↘️ Wie wird die Prüfung bewertet?
↘️ Wie ist der Prozess von Prüfung/ Prüfungsergebnis bis zur Urkunde?
↘️ Was passiert, wenn die Prüfung im Erstversuch nicht bestanden wird?
↘️ Was passiert, wenn die Prüfung im Zweitversuch nicht bestanden wird?
Allgemeines zur KP internationaler Physiotherapeut:innen
Was genau ist die Kenntnisprüfung?
Die Kenntnisprüfung ist eine Fachprüfung – keine Sprachprüfung. Geprüft werden also nicht konkret bzw. explizit Sprachkenntisse bzw. Grammatik wie es in einer Sprachprüfung der Fall wäre, sondern ob die Fachkenntnisse im jeweiligen Beruf.
Beispielsweise kleinere Grammatikfehler, welche die Kommunikation nicht beeinflussen, sind demnach kein Hindernis für das Bestehen der Prüfung. Relevant ist insbesondere die Anwendung der Fachsprachkenntnisse im Kontext der Prüfung und im Rahmen der entsprechenden Aufgaben.
Für die Anerkennung wird i. d. R. neben der Fachprüfung auch ein Nachweis über ausreichende (Fach-)Sprachkenntnisse benötigt. (Anerkennungsprozess & Prüfungsanforderungen)
Lingoda Healthcare prüft individuell die Anforderungen der jeweiligen Berufsgruppen und Bundesländer und berät Sie und die Teilnehmenden hier individuell bei der Auswahl des geeigneten Kursformats und zu den notwendigen Prüfungen.
Warum müssen Physiotherapeut:innen mit Berufsqualifikationen anderer Länder die Kenntnisprüfung machen?
Personen mit Berufsqualifikationen aus dem Ausland, die in Deutschland als Physiotherpeut:innen arbeiten möchten, müssen zunächst den Anerkennungsprozess durchlaufen.
Hintergrund ist, dass sich die physiotherapeutische Ausbildung weltweit deutlich beispielsweise in Dauer, Umfang, Praxisanteilen und gesetzlichen Vorgaben unterscheidet.
Sieht die Prüfung für jede zu prüfende Person gleich aus?
Nein. Der Ablauf und die Inhalte der Prüfung sind in jedem Bundesland unterschiedlich.
Und auch innerhalb eines Bundeslandes kann es Unterschiede geben:
- in Abhängigkeit der prüfenden Schule
- auf Grundlage des individuellen Defizitbescheids/ Feststellungsbescheids
Wo findet man Informationen zur (individuellen) Prüfung?
Die entscheidenden Informationen zur jeweiligen Prüfung findet man im Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid. Dieser enthält sowohl Informationen zur jeweiligen Prüfungsordnung als auch Hinweise zu den konkreten Anforderungen.
Für Informationen und Fragen zu einzelnen Bundesländern können Sie bzw. die Teilnehmende immer auch an die zuständige Behörde wenden, welche den Defizitbescheid erstellt hat. Dem Bescheid ist i. D. R. auch der Kontakt der jeweilige Ansprechperson genannt.
Der DB definiert Inhalt und Ablauf der Kenntnisprüfung. Für Ihre Mitarbeitenden, Recruiter und Kursteilnehmenden ist der Bescheid essenziell, da er die Prüfungsordnung der Kenntnisprüfung individualisiert:
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Geforderte Kompetenzbereiche: Er gibt Auskunft darüber, auf welche spezifischen Bereiche oder Fächer sich die Prüfung konzentrieren muss.
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Prüfungsort und -einrichtung: Er enthält wichtige logistische Informationen wie den Ort, an dem die Kenntnisprüfung abgelegt werden muss.
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Grundlage für den Vorbereitungskurs: Er bildet die Grundlage für die individuelle Zulassung und die gezielte Vorbereitung im Kurs, da Besonderheiten (wie z. B. unterschiedliche Prüfungsorte) frühzeitig berücksichtigt werden können.
Was ist die gesetzliche Grundlage der Kenntnisprüfung für Physiotherapeut:innen?
Die Grundlage bilden das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) sowie die
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeut:innen (PhysTh-APrV).
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Das MPhG legt bundesweit fest, wer den Beruf „Physiotherapeut:in“ führen darf (Erlaubnis), unter welchen Voraussetzungen die Erlaubnis erteilt wird und wie ausländische Abschlüsse eingeordnet werden.
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Die PhysTh-APrV bestimmt die Inhalte, Dauer und Struktur der deutschen Ausbildung (z. B. Mindeststunden Theorie/Praxis) sowie die Teile der staatlichen Prüfung (schriftlich, mündlich, praktisch) und die Fächer/Kompetenzen, an denen sich Prüfungen orientieren.
Planung & Kosten
Wer plant die Kenntnisprüfung und wie ist der Prozess?
Die Prüfungsplanung (Erstprüfung, bei Bedarf Zweitprüfung) erfolgt durch die Lingoda Prüfungskoordination in Kooperation mit den Gesundheitseinrichtungen und den entsprechenden prüfenden Schulen im Rahmen des festgelegten Prüfungsplanungsprozess.
Was kostet die Prüfung und wer übernimmt die Kosten?
Der Preis der Kenntnisprüfung ist beispielsweise abhängig von folgenden Faktoren: ausgewählte Schule, eventuelle Anfahrtskosten für Mitwirkende (Prüfer:innen), Prüfungssituation, Preisunterschiede zwischen einzelnen Bundesländern.
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Teilnehmende mit Förderung der Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein)
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Erstprüfung: Prüfungskosten rund um die Erstprüfung sind über den Bildungsgutschein finanziert (inklusive Kosten der Schule, Fahrtkosten oder Übernachtungskosten für Prüfer:innen). Kosten für Anreise oder Übernachtung der Teilnehmenden sind nicht Teil der Förderung.
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Zweitprüfung: Kosten rund um die Zweitprüfung werden i. d. R. von der Gesundheitseinrichtung (= dem Arbeitgeber) getragen. Lingoda sendet der Gesundheitseinrichtung ein Angebot.
Wenn die Gesundheitseinrichtung das Angebot angenommen hat, dann wird die Zweitprüfung geplant und die Rechnung an die Gesundheitseinrichtung gesendet. Lehnt die Einrichtung das Angebot ab, wird - wenn möglich - nach einer Alternative gesucht. Die Planung der Prüfung kann sich dadurch verzögern. I. d. R. muss die Zweitprüfung jedoch in der Schule der Erstprüfung stattfinden.
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- Teilnehmende ohne Förderung der Agentur für Arbeit (ohne Bildungsgutschein)
- Die vollständigen Kosten rund um die Kenntnisprüfung (Erstprüfung und bei Bedarf Zweitprüfung) werden der Gesundheitseinrichtung in Rechnung gestellt.
- Die Gesundheitseinrichtung wird im Evaluationsgespräch darüber informiert und erhält in der Regel ein Angebot. Sie kann dieses Angebot jedoch auch ablehnen und Lingoda bitten, eine andere Schule zu wählen. Hierbei kann es jedoch vorkommen, dass es keine anderen Schulen gibt, welche die Prüfungskonditionen des/der Teilnehmenden erfüllen können. Dies kann zu Verzögerungen in der Planung führen.
Bitte beachten Sie die Informationen zu Abwesenheit am Prüfungstag.
Vorbereitung auf die Prüfung
Wie bereiten sich Teilnehmende optimal auf die Prüfung vor?
- Vorbereitung im Kurs von Lingoda: Durch eine aktive Teilnahme am Vorbereitungskurs bei Lingoda werden Teilnehmende inhaltlich bereits optimal auf die Prüfung vorbereitet. Das Kursmaterial enthält prüfungsähnliche Fragen und Situationen und ist thematisch an der Kenntnisprüfung ausgerichtet.
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Fallbesprechungen mit den Fachpädagog:innen zur Vorbereitung auf die mündliche Kenntnisprüfung
- Das Praxistraining am Arbeitsplatz als direkter Theorie-Praxis-Transfer und als wichtigste Vorbereitung auf die praktische Kenntnisprüfung
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Live-Unterricht mit den Fachsprachlehrkräften zum Erwerb der relevanten (Fach-)Sprachkenntnisse.
- Selbststudium mit Lerntests der Theorie für wichtige Grundlagen
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- Weitere Unterstützung von den Fachpädagog:innen: Unterstützung bei fachlichen Fragen und zur Prüfung erhalten Teilnehmende von den Lingoda Medizin- und Pflegepädagog:innen sowohl in den Fallbesprechungen als auch jederzeit per E-Mail (healtheducation@lingoda.com).
Welche Zusatzmaterialien empfiehlt Lingoda Healthcare?
Hinweis zu Pflichten und Richtlinien zur Sicherung der Förderung:
Bitte beachten Sie, dass Inhalte und Ablauf auch wesentlich vom individuellen Defizitbescheid der internationalen Fachkräfte abhängt und Prüfungen unterschiedlich ablaufen. Dennoch müssen die Teilnehmenden alle Kursinhalte bearbeiten, die Teil der geförderten Bildungsmaßnahme sind (Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit).
Folgende Materialien können als zusätzliche Vorbereitung verwendet werden:
Allgemeine Grundlagen und Anatomie:
- Kolster, B. C., Gesing, V., Winkelmann, C., & Alt, A. (2023). Handbuch Physiotherapie. Elsevier.
- Schünke, M., Schulte, E., Schumacher, U., Voll, M., & Wesker, K. H. (2022). PROMETHEUS LernAtlas der Anatomie: Allgemeine Anatomie und Bewegungssystem. Thieme.
- Schünke, M., Schulte, E., Schumacher, U., Voll, M., & Wesker, K. H. (2022). PROMETHEUS LernAtlas der Anatomie: Innere Organe. Thieme.
- Schünke, M., Schulte, E., Schumacher, U., Voll, M., & Wesker, K. H. (2022). PROMETHEUS LernAtlas der Anatomie: Kopf, Hals und Neuroanatomie. Thieme.
- Schwegler, J. S., & Lucius, R. (2021). Der Mensch - Anatomie und Physiologie. Thieme.
- Silbernagl, S., & Despopoulos, A. (2018). Taschenatlas Physiologie. Thieme.
- Zalpour, C. (2022). Anatomie Physiologie für die Physiotherapie (5. Aufl.). Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH. ISBN 978-3-437-45305-2
Bewegungslehre, Trainings- und Krankheitslehre
- Diemer, F., & Sutor, V. (2018). Praxis der medizinischen Trainingstherapie I: Lendenwirbelsäule, Sakroiliakalgelenk und untere Extremität. Georg Thieme Verlag.
- Diemer, F., & Sutor, V. (2010). Praxis der medizinischen Trainingstherapie II: Halswirbelsäule und obere Extremität. Thieme.
- Haber, P. 2009 . Leitfaden zur medizinischen Trainingsberatung: Rehabilitation bis Leistungssport. Medizinische Universität Wien.
- Siems, W., Bremer, A., & Przyklenk, J. (2009). Allgemeine Krankheitslehre für Physiotherapeuten. Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-540-33436-1
Praxis und spezielle Fachgebiete
- Hoos-Leistner, H. (2019). Kommunikation im Gesundheitswesen. Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-662-59220-5
- Klinkmann-Eggers, R. (2003). Grifftechnik in der physiotherapeutischen Behandlung: Ein Arbeitsbuch. Urban & Fischer/Elsevier.
- Luomajoki, H., & Schwertfeger, A. (2022). Hands off in der Physiotherapie – Warum wir Berührung nicht überbewerten sollten. Manuelle Therapie, 26(3), 118–122. https://doi.org/10.1055/a-1733-2073
Ablauf und Inhalt der Prüfung
Aus welchen Teilen besteht die Prüfung?
Die Kenntnisprüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Wann und wo findet die Kenntnisprüfung statt?
Zeitpunkt der Prüfung:
Die Kenntnisprüfung soll im Zeitraum des Kurses stattfinden (= Zeitraum des Bildungsgutscheins der Agentur für Arbeit). Für die Prüfung gibt es am Ende des Kurses die zugelassene Maßnahmepause (= Prüfungszeitraum). Die Prüfung wird nach den Schritten des Regelprozesses für die Prüfungsplanung individuell für jede internationale Fachkraft geplant.
Abweichungen sind möglich: Manchmal kann es sein, dass die Prüfung später stattfindet. Das kann zum Beispiel passieren, wenn die prüfende Schule keine Kapazitäten hat, Teilnehmende noch nicht bereit sind für die Prüfung oder auch wenn wichtige Dokumente fehlen. Die Möglichkeiten für das Verschieben der Prüfung sind immer abhängig von der Laufzeit des individuellen Aufenthaltstitels.
Ort der Prüfung:
Die mündliche Prüfung findet in der Regel in einer staatlich anerkannten Physiotherapie-Schule oder einer vergleichbaren Einrichtung in dem Bundesland statt, in dem das Anerkennungsverfahren läuft.
Die praktische Prüfung findet beim Arbeitgeber oder einer anderen Gesundheitseinrichtung statt. Dies ist abhängig von den im Defizitbescheid erwähnten Konditionen, vom Bundesland und von der Einrichtungsart des Arbeitgebers.
Arbeitsort und Prüfungsort können abweichen. Um dies frühzeitig bei der Planung berücksichtigen zu können, fragt Lingoda bereits im Rahmen des Anmeldeprozesses bei den Gesundheitseinrichtungen ab, welche Versorgungsbereiche vor Ort abgedeckt werden können und gleicht diese Informationen mit den Hinweisen auf den Prüfungsort aus dem Defizitbescheid ab.
Bei unterschiedlichem Arbeits- und Prüfungsort empfiehlt sich die Planung eines Praktikums für die internationalen Physiotherapeut:innen. Die Praktikumgsplanung liegt bei den Gesundheitseinrichtungen.
Insbesondere das Evaluationsgespräch zwischen Gesundheitseinrichtung und Lingoda dient dem Austausch zur konkreten Prüfungsplanung für jede internationale Fachkraft.
Wer prüft und wer ist bei der Prüfung anwesend?
In Deutschland wird die Prüfung von einer offiziell eingesetzten Prüfungsgruppe durchgeführt (PhysTh-APrV § 3). Diese Gruppe besteht aus qualifizierten Fachpersonen, die mit der Ausbildung und Prüfung in der Physiotherapie vertraut sind.
Typischerweise sind folgende Personen Teil der Prüfungsgruppe:
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ein Schulleiter/ eine Schulleiterin oder eine andere leitende Person der Ausbildungsschule,
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eine Lehrkraft, die an der Schule unterrichtet,
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eine qualifizierte Fachperson aus der Praxis, z. B. ein Praxisanleiter/ eine Praxisanleiterin,
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in manchen Fällen eine Vertreterin oder ein Vertreter der zuständigen Behörde, insbesondere wenn diese mit der Prüfungsaufsicht oder Anerkennung betraut ist.
Mündliche Prüfung: Mindestens eine qualifizierte Prüfperson stellt Fragen und bewertet die Antworten (PhysTh-APrV § 13 Abs. 2). Eine zweite Prüfperson kann hinzukommen und ebenfalls prüfen (PhysTh-APrV § 13 Abs. 2).
Praktische Prüfung: Diese Prüfung wird von zwei qualifizierten Prüfpersonen gemeinsam abgenommen und bewertet (PhysTh-APrV § 14 Abs. 2). Mindestens eine der beiden Prüfpersonen muss besondere Berufserfahrung im praktischen Bereich der Physiotherapie mitbringen (PhysTh-APrV § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b).
Wie sind Inhalte und Ablauf der Prüfung?
Es gibt keine generelle Themenliste für die Kenntnisprüfung. Man kann die Themen vor der Prüfung nicht eingrenzen, da abhängig von Bundesland und Schule unterschiedliche Situationen in der Prüfung behandelt werden.
Die mündliche Prüfung umfasst die folgenden vier Prüfungsfächer bzw. Fächergruppen der Kenntnisprüfung (PhysTh-APrV § 21b Abs. 4):
- Berufs- und Gesetzeskunde,
- Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken,
- Massagetherapie; Elektro-, Licht-, Strahlen-, Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie,
- Anatomie, Physiologie und spezielle Krankheitslehre.
Die mündliche Prüfung hat die folgende Struktur:
- Bearbeitung einer zufällig gezogenen Prüfungskarte mit spezifischen Aufgabenstellungen
- Präsentation eines Kurzvortrags zu einem Fachkomplex mit anschließender Befragung durch die Prüfenden
- bei Bedarf: Bearbeitung weiterer Prüfungskarten zur vertiefenden Wissensüberprüfung.
Die praktische Prüfung umfasst ein vollständiges physiotherapeutisches methodisches Handeln anhand eines Patientenfalles aus dem jeweiligen Fachgebiet (PhysTh-APrV § 14 Abs. 1). Die praktische Prüfung wird von zwei qualifizierten Prüfpersonen gemeinsam abgenommen und bewertet (PhysTh-APrV § 14 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 b).
Typischer Prüfungsablauf (kann je nach Einrichtung unterschiedlich sein)
- Patientenfall erhalten: Zu Beginn wird ein Patient / eine Patientin vorgestellt. Die prüfende Person gibt die wichtigsten Informationen zur Diagnose und zur aktuellen Behandlungssituation weiter.
- Befund erheben: Die geprüfte Person führt einen physiotherapeutischen Befund durch und dokumentiert relevante Informationen.
- Behandlung vorbereiten: Kurzzeitige Vorbereitung auf die Therapie (Dauer je nach Organisation)
- Behandlung durchführen: Die geprüfte Person führt eine fachgerechte Behandlung durch und zeigt dabei praktisches Können, klinisches Denken und Kommunikation mit Patient:innen.
- Kurzes Reflexionsgespräch
Die geprüfte Person erläutert ihre Entscheidungen und reflektiert den Ablauf.
Dies dient der Überprüfung von Wissenstransfer und Behandlungsplanung.
Die Länge der Prüfung variiert je nach Bundesland, den Vorgaben der zuständigen Behörde und Einzelfall. Es können je nach Defizitbescheid 1 bis 7 praktische Prüfungen an Patienten und Patientinnen verlangt werden. Alle praktischen Prüfungen müssen innerhalb von zwei Wochen mit maximal 2 Prüfungen pro Tag erfolgen.
Nach der Prüfung
Wie wird die Prüfung bewertet?
Die Kenntnisprüfung umfasst einen mündlichen Teil und einen praktischen Teil gemäß § 21b PhysTh-APrV. Eine eindeutige, bundesweite Checkliste mit Bewertungskriterien ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Bewertung erfolgt durch die Prüfungsgruppe der jeweiligen Einrichtung bzw. der zuständigen Schulbehörde nach den landesrechtlichen Vorgaben. Die Prüflinge erhalten keine klassischen Noten im Sinne einer Schulbenotung, vielmehr lautet das Ergebnis „bestanden“ oder „nicht bestanden“ (§ 21b Abs. 4 u. Abs. 6 PhysTh-APrV). „Bestanden“ bedeutet hier, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen wurden.
Bewertung der mündlichen Prüfung:
Im mündlichen Teil wird geprüft, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, ihr / sein physiotherapeutisches Wissen sicher anzuwenden und sachgerecht zu begründen. Es geht nicht lediglich um das Auswendiglernen von Fakten, sondern um Analyse, Interpretation und fachlich begründete Erklärung.
Bewertungsaspekte (Praxisstandard) können fachliche Richtigkeit und Tiefe der Antworten zu den folgenden Themenkomplexen sein:
- Berufs-, Gesetzes-, und Staatskunde
- Befundung (Physiotherapeutische Untersuchungsmethodik)
- Physikalische Therapien (Physiotherapeutische Behandlungsmethodik)
- Anatomie
- Physiologie
- Spezielle Krankheitslehre
Bewertung der praktischen Prüfung:
Im praktischen Teil steht im Mittelpunkt, ob die geprüfte Person die gezeigte Aufgabe fachgerecht, sicher und situationsgerecht ausführen kann (Praxisstandard). Bewertet werden typischerweise:
- Planung und Strukturierung der Befundaufnahme,
- Planung und Umsetzung der Behandlung,
- präzise, sichere und nachvollziehbare Durchführung,
- Patientenorientierung,
- Kommunikation und Motivation der Patient:innen,
- Hygiene- und Sicherheitsstandards,
- Selbstständigkeit und Flexibilität,
- Fähigkeit zur Reflexion des therapeutischen Handelns.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Patientengefährdung. Darauf sollte speziell geachtet werden, denn sobald eine Patientengefährdung stattfindet gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird ggfs. abgebrochen.
Wie ist der Prozess von Prüfung/ Prüfungsergebnis bis zur Urkunde?
Die prüfende Schule teilt den Teilnehmenden i. d. R. entweder nach einem Teil oder nach beiden Teilen der Prüfung (dies ist abhängig vom Bundesland) sofort persönlich mit, ob die Prüfung bestanden wurde und gibt Feedback.
Einreichen des Ergebnisses bei der Behörde: Die Schule reicht das Ergebnis der Kenntnisprüfung dann in der Regel zeitnah nach Abnahme bei der Anerkennungsbehörde ein. Lingoda ist hier nicht involviert.
Das Ergebnis ist erst offiziell, wenn die Behörde das Ergebnis der Schule erhalten und bestätigt hat.
Einreichen weiterer Unterlagen: Um die Anerkennungsurkunde auszustellen, müssen der Behörde in Abhängigkeit der Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes neben dem Prüfungsergebnis ggf. noch weitere Dokumente vorgelegt werden. Die Behörden informieren jeweils darüber, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Mögliche Dokumente sind Sprachzertifikate, ein deutsches Führungszeugnis und/ oder ein vergleichbares und ein Gesundheitszeugnis.
Mögliche Prozesse:
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Die Behörde schickt nach der Prüfung ein Schreiben an die/ den Teilnehmende:n oder die Bevollmächtigten, um das Ergebnis mitzuteilen und weitere benötigte Unterlagen anzufordern. Nach dem Einreichen der Unterlagen, wird die Urkunde erteilt.
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Die Teilnehmenden erhalten die Informationen zu den notwendigen Dokumenten bereits im Defizitbescheid. Sobald der Behörde alle Unterlagen vorliegen, wird die Urkunde erteilt.
Die Verantwortung für das Einreichen aller nötigen Dokumente liegt bei den
Teilnehmenden selbst (oder deren Recruitern).
Der Zeitraum zwischen dem Vorliegen aller Dokumente (inklusive Prüfungsergebnis) bei der Behörde bis zum Erteilen der Urkunde variiert in den verschiedenen Bundesländern zwischen wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Auskunft hierzu geben i. d. R. die Recruiter oder auch direkt die Behörden der jeweiligen Bundesländer.
Was passiert, wenn die Prüfung im Erstversuch nicht bestanden wird?
Jeder Prüfungsteil kann bei Nichtbestehen jeweils einmal wiederholt werden. Nach einer nicht bestandenen Erstprüfung schickt die Schule das Ergebnis an die Anerkennungsbehörde. Die Anerkennungsbehörde schickt die Information an die Teilnehmenden bzw. die bevollmächtigte Person.
Nach jedem (nicht bestandenen) Prüfungsteil erhalten Teilnehmende von der prüfenden Schule ein ausführliches Feedback. Auch Lingoda holt hier zusätzliches Feedback von den Schulen ein, um auf dieser Grundlage gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen Nachschulungsplan zu erstellen, der die Teilnehmenden dann auf die Zweitprüfung vorbereitet.
Wenn der/die Teilnehmende sich mithilfe des Nachschulungsplans entsprechend vorbereitet hat, kann der Termin für die Nachprüfung von Lingoda und der Gesundheitseinrichtung geplant werden.
In manchen Bundesländern hat die Behörde entschieden, dass zwischen Erstprüfung und Zweitprüfung eine gewisse Zeit liegen muss. Dabei handelt es sich i. d. R. um mindestens drei Monate. Dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern der Fall.
Was passiert, wenn die Prüfung im Zweitversuch nicht bestanden wird?
Wenn die Prüfung auch beim zweiten Mal nicht bestanden wird, ist die Anerkennung als Fachkraft über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang nicht möglich. Als Ausweg kann dann auch eine reguläre, eventuell verkürzte Physiotherapie-Ausbildung absolviert werden.